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Antragsfabrik/Transparenz im Strafverfahren

379 Bytes hinzugefügt, 18:05, 12. Mai 2012
Diskussion
Folgende Ergänzung sollte als Satz 3 mit aufgenommen werden (andreas390): Das heisst, dass die Aufzeichnungen nur bei Widersprüchlichkeiten und nur mit Zustimmung des Beschuldigten vom Gericht in Anspruch genommen werden dürfen.
: Hallo - es wurde eine solche Ergänzung aufgenommen. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 06:33, 11. Mai 2012 (CEST)
 
Der Antrag bedeutet, die Piraten schlagen in diesem speziellen Fall vor, möglichst Daten auf Verdacht zu sammeln und bei Behörden, wie der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu speichern? Das entspricht nicht dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ich halte das für unpiratisch und auch nicht im Sinne der Betroffenen.
--[[Benutzer:Robeson|Robeson]] 18:05, 12. Mai 2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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