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Antragsfabrik/Vertrauensbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Antragsfabrikat
 
{{Antragsfabrikat
 
| Antragsteller  = andreas390
 
| Antragsteller  = andreas390
| Titel            = Vertrauensbeauftragter
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| Titel            = SA004 - Vertrauensbeauftragter
| Kurzbeschreibung = Ein Amt zur Prävention und einvernehmlichen Konfliktlösung
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| Kurzbeschreibung = Der Landesparteitag soll beschließen, dass ein neuer § 31 in die Landessatzung aufgenommen wird. Es soll ein "Vertrauensbeauftragter" zur Prävention und einvernehmlichen Konfliktlösung in die Landessatzung aufgenommen werden.
 
| Satzung          = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
 
| Satzung          = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
 
| Paragraph        = neuer § 31
 
| Paragraph        = neuer § 31
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Der neue § 31 lautet wie folgt:
 
Der neue § 31 lautet wie folgt:
  
    (1) 1Der Landesparteitag wählt einen Vertrauensbeauftragten sowie einen Stellvertreter.  
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:(1) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt einen Vertrauensbeauftragten sowie einen Stellvertreter. <sup>2</sup>Der stellvertretende Vertrauensbeauftragte kommt zum Einsatz, wenn der Vertrauensbeauftragte verhindert ist.
        2Der stellvertretende Vertrauensbeauftragte kommt zum Einsatz, wenn der Vertrauensbeauftragte  
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:(2) <sup>1</sup>Jeder Pirat des Landesverbandes Brandenburg hat das Recht, sich an die Vertrauensbeauftragten zu wenden. <sup>2</sup>Hierzu kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
        verhindert ist.  
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: (3) Der Vertrauensbeauftragte befasst sich mit der Prävention und einvernehmlichen Lösung von Konflikten.
 
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:(4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird.
    (2) 1Jeder Pirat des Landesverbandes Brandenburg hat das Recht, sich an die Vertrauensbeauftragten zu wenden.
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:(5) Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche Konfliktlösung an.
        2Hierzu kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.  
 
 
 
    (3) Der Vertrauensbeauftragte befasst sich mit der Prävention und einvernehmlichen  
 
        Lösung von Konflikten.  
 
 
 
    (4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht
 
        entbunden wird.  
 
 
 
    (5) Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche
 
        Konfliktlösung an.  
 
  
 
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Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden. Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Vertrauensbeauftragten geleistet werden.
 
Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden. Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Vertrauensbeauftragten geleistet werden.
  
Der vorliegende Antrag versteht sich als Konkurrenzantrag zu SÄA 001. Er berücksichtigt im Vorfeld eingebrachte Anregungen, u.a. auf Erweiterung des Aufgabenkreises (Prävention, Konflikte) sowie die Benennung des Beauftragten.
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Der vorliegende Antrag versteht sich als Konkurrenzantrag zu SA001. Er berücksichtigt im Vorfeld eingebrachte Anregungen, u.a. auf Erweiterung des Aufgabenkreises (Prävention, Konflikte) sowie die Benennung des Beauftragten.
  
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Gremium    = LPT 2012.1
 
| Gremium    = LPT 2012.1
 
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1
 
| Fabrik      = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer      = (offen)
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| Nummer      = SA004
| Eingereicht =  
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| Eingereicht = 18.05.2012
 
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2012, 10:49 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 18.05.2012 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den LPT 2012.1 von andreas390.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
SA004
Beantragt von
andreas390
Betrifft
Landessatzung / neuer § 31
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird: > Abschnitt 4 wird durch einen neuen § 31 ergänzt. > In Abschnitt 5 wird die Nummerierung der bisherigen Paragraphen wie folgt verändert. § 31 wird nunmehr zu § 32, der bisherige § 32 zu § 33.

Der neue § 31 lautet wie folgt:

(1) 1Der Landesparteitag wählt einen Vertrauensbeauftragten sowie einen Stellvertreter. 2Der stellvertretende Vertrauensbeauftragte kommt zum Einsatz, wenn der Vertrauensbeauftragte verhindert ist.
(2) 1Jeder Pirat des Landesverbandes Brandenburg hat das Recht, sich an die Vertrauensbeauftragten zu wenden. 2Hierzu kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
(3) Der Vertrauensbeauftragte befasst sich mit der Prävention und einvernehmlichen Lösung von Konflikten.
(4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird.
(5) Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche Konfliktlösung an.
Begründung

Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden. Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Vertrauensbeauftragten geleistet werden.

Der vorliegende Antrag versteht sich als Konkurrenzantrag zu SA001. Er berücksichtigt im Vorfeld eingebrachte Anregungen, u.a. auf Erweiterung des Aufgabenkreises (Prävention, Konflikte) sowie die Benennung des Beauftragten.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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