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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-06-10

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Ort & Uhrzeit

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters und Eröffnung der Sitzung durch diesen

TOP 3 Behandlung der §§ 21 und 27 Entwurf 4

TOP 4 „Unschärfe" in § 10 Abs 2 Satz 1

  1. Aussprache über die nicht hinreichende Offenkundigkeit oder Beweisbarkeit des Umstandes, dass die Ansammlung vor Zusammentritt des LPT tatsächlich aus Mitgliedern des LV besteht, da die Versammlung erst im Nachhinein selbst darüber befindet, ob die Mitglieder ordnungsgemäß akkreditiert wurden oder werden.
  2. Die AG berät darüber, ob der folgende Kompromissvorschlag annehmbar ist:

a) Dem § 8 wird folgender Abs 4 beigefügt:

(4) Diejenigen, die die Einberufung betreiben, bestellen ein Akkreditierungsteam, das vor Beginn der Tagung nach § 10 dieser Satzung, eine vorläufige Akkeditierung der Mitglieder durchführen.

Der bisherige Abs 4 wird als Abs 5 angefügt.

b) § 10 Abs 2 und Abs 3 erhalten folgende Fassung

(2) Der Landesparteitag wählt zu Beginn mit einfacher Mehrheit der vorläufig akkeditierten Anwesenden den Versammlungsleiter. Zur Unterstützung des Versammlungsleiters kann ein bis zu sechsköpfiges Tagungspräsidium gewählt werden.Es sollen mindestens zwei Stellvertreter gewählt werden.

(3) Der Versammlungsleiter eröffnet nach seiner Wahl den Landesparteitag. Stehen Wahlen nach § 16 auf der Tagesordnung, so veranlasst er die Wahl eines Wahlleiters sowie einer angemessenen Zahl von Wahlhelfern. Die Versammlung kann sich das Ergebnis der vorläufigen Akkeditierung des Akkreditierungsteams zu eigen machen oder die Mitgliedschaft der Versammlungsteilnehmer im Landesverband erneut überprüfen. Jedermann, der behauptet, zu Unrecht nicht akkreditiert worden zu sein, ist zu hören.

3. Gegebenfalls Beschlussfassung; ansonsten Vertagung.


TOP 5 Einladungsfragen in § 9 Abs 3

  1. Die AG berät darüber, ob der folgende Kompromissvorschlag annehmbar ist:

a) Abs 3 erhält folgende Fassung:

(3)Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichtung auf der Webseite piratenbrandenburg.de und durch E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Abs 1 BGB iVm mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung auf der Webseite piratenbrandenburg.de. Alternativ kann die Einladung auch schriftlich mit einfachem Brief übermittelt werden. Neumitglieder sollen bei Aufnahme erklären, ob sie mit einer Einladung durch E-Mail einverstanden sind. Sofern eine Einladung durch E-Mail noch nicht erfolgt ist, können Mitglieder jederzeit verlangen, durch einfachen Brief geladen zu werden.

b) Als Übergangsregelung wird folgender Abs 3a eingefügt:

(3a) Der Vorstand des Landesverbandes bemüht sich, bis zur Einberufung des ordentlichen Parteitages des Jahres 2011, um eine Erklärung aller Altmitglieder zu der Frage, ob sie durch einfachen Brief geladen werden wollen oder ihnen eine Ladung durch E-Mail bzw. Veröffentlichung der Einladung auf der Website genügt. Erklärt ein Mitglied durch einfachen Brief geladen werden zu wollen, so findet Abs 3 Satz 7 Anwendung. Anderenfalls kann durch E-Mail geladen werden; Abs 3 Satz 6 bleibt unberührt.

c) Abs (3a) kann später gestrichen werden.

Anmerkung: In der derzeit geltenden Fassung der Satzung ist nicht vorgeschrieben, dass durch Brief zu laden ist.

2. Gegebenfalls Beschlussfassung; ansonsten Vertagung.

TOP 6 Beratung über Fragen der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unter Haftungsgesichtspunkten

TOP 7 Erneute Behandlung des § 6Abs 1 -5 SE“

TOP 8 Bestimmung des Termins der nächsten virtuellen Zusammenkunft; TO-Vorschläge zur nächsten Zusammenkunft

TOP 9 Schließen der Sitzung