Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-04-21

46 Bytes hinzugefügt, 11:52, 21. Feb. 2018
K
Bastian verschob die Seite AG Satzung/Protokolle/2011-04-21 nach Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-04-21: Mitglieder tlw. nicht mehr Mitglied / obsolet
BundesFO
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. (6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
</pre>
:Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
:Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.
:Die Sitzung wurde um 22.40h Uhr geschlossen.
 
[[Kategorie:AG Satzung/Protokolle|2011]]
8.051
Bearbeitungen

Navigationsmenü