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Benutzer:MorgenlandfahrtBRB/regier^ungsalgorithmus

6.863 Bytes hinzugefügt, 07:51, 27. Feb. 2017
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Der Begriff Algorithmus hat sich als Fachterminus für geregelte Prozeduren zur Lösung definierter Probleme eingebürgert. So ein Einen Verfassungstext begreife ich als politischen Algorithmus könnte einen gewissen politischen Charme entwickeln.
Zeile §0 Präambel(1 Alle Macht geht vom Menschen ) Brandenburg tritt aus der Bundesrepublik Deutschland ausund konstituiert sich als souveräner Teil einer aufgeklärten zivilisierten menschlichen Welt neu. Die Menschen entscheiden (2) Brandenburg gliedert sich in direkter AbstimmungGemeinden und 50 Amtsgerichtsbezirke, welche zugleich auch die Wahlkreise bilden. Angelegenheiten über die nicht von den (3) Gemeinsam mit allen Menschen in direkter Abstimmung entschieden wird, können von einem frei gewählten Parlament entschieden werdenwelche sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Verfassung bekennen, errichten wir einen sozialen Rechtsstaat auf den Grundsätzen der Vernunft. (4) Religion ist Privatsache und hat keinen Platz im Staat.
§1 Freiheit
(5) Der Mensch wird frei geboren.
(6) Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am Staats- und Gemeinwesen, sowie auf freie wirtschaftliche Betätigung.
(7) Der Staat hat nicht das Recht in die freie Entfaltung seine Einwohner einzugreifen, solange nicht die Rechte anderer Menschen aus dieser Verfassung verletzt werden.
(8) Willkürliche Gewalt gegen Mensch und Tier ist verboten.
 
§2 Gleichheit
(9) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
 
§3 Staatsgewalt
(10) Der Staat ist in seinem Handeln an diese Verfassung, das Gesetz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(11) Die Staatsgewalt teilt sich in Parlament, Regierung und Justiz.
(12) Das Parlament erlässt die Gesetze durch die Mehrheit seiner Abgeordneten in namentlicher Abstimmung und kontrolliert die Regierung.
(13) Jeder Abgeordnete hat grundsätzlich unbegrenztes Rede- und Antragsrecht.
(14) Mit Zweidrittelmehrheit kann das Parlament die Rede und Antragsrechte seiner Abgeordneten durch eine Geschäftsordnung beschränken.
(15) Der Präsident ernennt die Regierung und die Behördenleiter des Landes Brandenburg.
(16) Die Regierung erlässt im Rahmen der Gesetze Verwaltungsvorschriften, welche die konkrete Ausführung der Gesetze regeln.
(17) Die Justiz wacht über die Einhaltung der Gesetze und dieser Verfassung.
(18) Die Amtsrichter wählen die Richter der Berufungs- und Revisionsinstanz, sowie die Verfassungsrichter aus ihrer Mitte.
(19) Wer ein Recht verletzt sieht, hat das Recht von einem Amtsrichter angehört zu werden.
(20) Es gilt die Unschuldsvermutung.
(21) Im Strafprozess hat jeder Beschuldigte das Recht auf einen Anwalt.
(22) Kann ein Beschuldigter keinen Anwalt bezahlen, wird ihm ein Anwalt gestellt.
(23) Ein Gericht kann auf Antrag im Einzelfall Rechte aus dieser Verfassung zeitweise aussetzen, Freiheitsentzug oder Verbannung anordnen.
 
§4 Wahlen & Abstimmungen
(24) Jeder Einwohner ist wahlberechtigt und wählt in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl den Präsidenten,
(25) zwei der 100 Parlamentsabgeordneten,
(26) die Richter seines Amtsgerichtsbezirkes.
(27) Erhält kein Kandidat mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen findet eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten statt.
(28) Die Wahlperiode für jedes politische Amt oder Mandat beträgt 6 Jahre.
(29) Das Amt eines Richters endet durch Abwahl oder Ruhestand.
(30) Die Wahl zum Präsidenten und die Wahlen zu je 50 Abgeordneten finden regelmäßig im Abstand von 2 Jahren statt.
(31) Die Wahlen zu Richterämtern finden bei Bedarf statt.
(32) Auf Beschluss des Parlamentes oder auf Antrag von mindestens 10% der Einwohner findet ein einwöchiger Einwohnerentscheid statt.
(33) Stimmt die Mehrheit von mindestens 50% der registrierten Einwohner für eine Vorlage, gilt sie als angenommen.
(34) Änderungen an dieser Verfassung und Beschlüsse über den Einsatz militärischer oder paramiltärischer Gewalt erfordern immer eine Zweidrittelmehrheit.
(35) Abstimmungen können geheim oder namentlich beantragt werden.
(36) Die überprüfbare Unterstützung einer Vorlage kann auf der Straße und online erfolgen.
(37) Bei namentlicher Abstimmung ist auch eine Stimmabgabe online möglich.
 
§5 Sicherheitsdoktrin
(38) Der Staat garantiert Freiheit aller Menschen und greift ordnend dort ein, wo die Freiheit des einen Menschen mit der Freiheit des anderen Menschen zusammenstößt.
(39) Der Staat unterhält dazu defensiv gerüstete Polizei und Sicherheitskräfte, welche maximal eine Nahkampfbewaffnung tragen.
(40) Außer im offensichtlichen Verteidigungsfall erfordert jede weitergehende Bewaffnung oder eine Änderung der defensiven Verteidigungsdoktrin einen Beschluss durch Einwohnerentscheid.
(41) Grenzkontrollen finden nicht statt.
(42) Das Recht der Einwohner eine Waffe zur Selbstverteidigung zu tragen darf durch Gesetz oder richterlichen Einzelfallentscheid beschränkt werden.
(43) Der Besitz von Sport- und Jagdwaffen ist grundsätzlich erlaubt.
(44) Besitz, Herstellung und Handel von Kriegswaffen ist verboten.
 
§6 Geld
(45) Kraft dieser Verfassung ist eine Notenbank errichtet, deren Aufgabe die Versorgung der Gesellschaft mit dem Brandenburger Euro ist.
(46) Der Wert des Brandenburger Euro ist gesetzlich mit 1:1 an den Euro gebunden, welcher uneingeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel bleibt.
(47) Der Notenbankchef wird parallel zum Präsidenten durch die Mehrheit der Einwohner gewählt.
(48) Zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben bedienen sich die drei Staatsgewalten der Notenbank, welche die zur Deckung der Bedarfe erforderlichen Geldmittel bereit stellt.
(49) Steuern und Abgaben werden im Gegenzug nicht erhoben.
(50) Weitere öffentliche Aufgaben können dem Staat durch Einwohnerentscheid zugewiesen werden.
(51) Die Höhe der staatlichen Geldmittel kann durch Parlamentsbeschluss oder durch Einwohnerentscheid insgesamt oder hinsichtlich bestimmter Teilaufgaben beschränkt werden.
 
 
§7 Gläserner Staat
(52) Sämtliche staatlichen Konten sind öffentlich zu führen.
(53) Dies gilt auch für alle Körperschaften an denen der Staat beteiligt ist.
(54) Jede behördliche Entscheidung soll in ihrem Werdegang dokumentiert und im Ergebnis veröffentlicht werden und unterliegt im Zweifelsfall einer richterlichen Überprüfung.
(55) Jeder Einwohner hat das Recht auf Einsicht in Verwaltungsvorgänge, solange nicht das berechtigte Datenschutzinteresse Dritter berührt wird.
(56) Jeder Einwohner hat das Recht auf rechtliches Gehör, insoweit er durch eine Verwaltungsmaßnahme direkt oder indirekt betroffen ist.
 
§8 Übergangsvorschriften
(57) Die Amtsrichter wählen innerhalb ihres Amtsgerichtsbezirkes und auf Landesebene einen provisorischen 5-köpfigen Wahlausschuss, welcher bis auf weiteres die technische Durchführung anstehender Wahlen und Abstimmungen sicher stellt.
(58) Bei den Wahlen zum ersten Parlament wird ein Abgeordneter des Wahlkreises auf 2 Jahre und ein Abgeordneter auf 6 Jahre gewählt.
(59) Der erste Präsident wird auf 4 Jahre gewählt.
(60) Alle bisher gültigen Gesetze und Verordnungen werden auf ihre Übereinstimmung mit dieser Verfassung hin überprüft und gegebenenfalls außer Kraft gesetzt.
(61) Nach der Konstituierung des Parlamentes, der Wahl eines Präsidenten und der Bestätigung der Amtsrichter durch die lokale Bevölkerung werden alle Feuerwaffen im Staatsbesitz eingezogen und vernichtet. Nach Maßgabe eines Gesetzes kann ein Teil der Feuerwaffen als strategische Reserve deaktiviert und eingebunkert werden.
''Demokratie vom Kopf auf die Füße stellen!''
Ich frage mich auf welcher Seite ich stehen möchte und komme zu dem Ergebnis, dass ich weder auf der Seite Deutschlands, Europas oder irgendwelcher sonstigen UN-Vetomächte stehen möchte. Ich möchte mich auf keine Seite eines Staates stellen und auch nicht auf die Seite des Geldes oder auf die Seite globaler Großkonzerne. Unsere globale Marktwirtschaft ist eine bessere Form der Sklaverei, in der einige wenige von uns die Sahne abschöpfen dürfen. Unser Bundespräsident Gauck fordert, dass Deutschland sich zum Erhalt dieses Privilegs global stärker miltärisch engagieren muss und natürlich entsprechend höhere Rüstungsausgaben. Rüstungsfirmen kommen auf die Idee kritische Journalisten durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) überwachen zu lassen, während US-Geheimdienste bereits nachweislich unter Lügen Krieg vom Zaun gebrochen haben. Der Kosovokrieg hatte das russisische Veto im UN-Sicherheitsrat und damit die Nachkriegsordung samt dem Gleichwewicht zweier Supermächte über den Haufen geworfen. Davon hat sich das internationale Rrecht bis heute nicht erholt, stattdessen diskutieren wir über eine Verrechtlichung der globalen Konzernherrschaft via TTIP & Co. Das WTO-Schiedsgericht ist übrigens das einzige internationale Gericht, welches die USA vorbehaltlos anerkennen. Aber aus aktullen Anlass: Ist es #Landesverrat wenn Journalisten Informationen von öffentlichen Interesse veröffentlichen? Ist Sicherheit das Supergrundrecht, welches alles rechtfertigen kann? Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sucht man in Russland und China leider auch vergebens.
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