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Benutzer:Uk/NextLPT

3.450 Bytes hinzugefügt, 16:18, 7. Okt. 2013
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Weil wir es können!
 
=Antragstext neu:=
 
Der Landesparteitag möge beschließen…
 
 
<u>…in § 7 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "der Onlineparteitag," eingefügt:</u>
 
'''Alt:''' (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.
 
'''Neu:''' (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, {{ADD|der Onlineparteitag,}} der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.
 
 
<u>…Paragraf 22 der Landessatzung wird durch folgende Regelungen ersetzt:</u>
 
'''§ 22 - Der Onlineparteitag'''
 
(1) <sup>1</sup>Der Onlineparteitag ist das zweithöchste Organ des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei. <sup>2</sup>Der Onlineparteitag ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.
 
(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. eines Beschlusses des Landesparteitages oder des Onlineparteitages selbst.
 
(3) <sup>1</sup>Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. <sup>2</sup>Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.
 
(4) Der Onlineparteitag tagt online und öffentlich.
 
(5) Die stimmberechtigten Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.
 
(6) Der Onlineparteitag kann Aufgaben des Landesparteitages übernehmen, welche in § 13 Absatz 2 und 3 geregelt sind.
 
(7) Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Ablauf geregelt wird.
 
 
<u>…in § 27 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "sowie vom Onlineparteitag" eingefügt:</u>
 
'''Alt:''' (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.
 
'''Neu:''' (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag {{ADD|sowie vom Onlineparteitag}} mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.
 
 
<u>…in § 31 Absatz 2 der Landessatzung wird das Wort "Mitgliederversammlung" durch das Wort "Mitgliederversammlungen" ersetzt:</u>
 
'''Alt:''' (2) <sup>1</sup>Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der {{DEL|Mitgliederversammlung}} kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. <sup>2</sup>Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. <sup>3</sup>Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.
 
'''Neu:''' (2) <sup>1</sup>Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der {{ADD|Mitgliederversammlungen}} kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. <sup>2</sup>Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. <sup>3</sup>Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.
 
==Begründung:==
 
Weil wir es können!
 
== Anmerkung ==
* Die Grünen können z.B. auch virtuelle Parteitage, siehe [http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Daten_und_Fakten/Satzung-GrueneBW-2011.pdf Seite 6 §10]
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