9.135
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(6) Der Onlineparteitag kann Aufgaben des Landesparteitages übernehmen, welche in § 13 Absatz 2 und 3 geregelt sind.
(7) Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Durchführung regelt geregelt wird.