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Benutzer Diskussion:Tojol/Verschiedenes/LaVo-2015

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Version vom 29. Juni 2015, 11:53 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung)
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Zum Onlineparteitag: Es bedarf keines großen Regelwerks für einen Onlineparteitag, da sich dieser kaum vom Ablauf eines Präsenzparteitages unterscheidet. Deswegen sind Onlineversammlungen schon seit vielen Jahren rechtlich ausreichend auskommentiert. Allein die Prateitags-GO wäre in einigen Teilen von den Begriffen her zu überarbeiten. International haben wir das ja vorgemacht.
Tatsächlich sollten Wahlen und SÄA und geheime Abstimmungen ausgeschlossen sein, solange kein geeignetes System zur Verfügung steht. Alle Abstimmungen sind offen, so wie auf jedem Präsenzparteitag, abzuhalten. Was das mit "Klarnamenspflicht" zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Jeder kann ein Pseudonym wählen, so wie im Wiki oder im Mumble. Nicht jedes Pseudonym läßt sich einfach auflösen, wenn der Nutzer es nicht möchte. Bestrebungen, diese Auflösung gerne mal in Anträgen unterzubringen, muss ganz einfach durch die Admins unterbunden werden.
Allerdings hat der LPT 2015.1 insbesondere durch die vorhersehbare Mehrheit eindeutig entschieden, keinen Onlineparteitag zu veranstalten. Damit fallen wir zwar in die Steizeit zurück, aber vermutlich gibt es da einen Plan.
Diese bedauerlichen Umstände sollten aber Gliederungen nicht davon abhalten, einfach Onlineversammlungen durchzuführen. Im SV Potsdam haben wir Voraussetzungen dafür geschaffen.
--- Bastian (Diskussion) 11:53, 29. Jun. 2015 (CEST)