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Infotreffen in der Region

Plakatierung

Genehmigung der Plakatierung


Ort / Amt

Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten:
 Amt für öffentliche Ordnung Frankfurt (Oder)  keine Genehmigungspflicht  ergo niemand  nach Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landes BB  nach Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landes BB  nach Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landes BB  es gibt eine Anzeigepflicht (wieviele Plakate und wo),
Plakatierung laut den Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landes BB
http://www.wahlen.brandenburg.de/media_fast/4055/Lautsprecher-Plakat-Werbung.pdf,
Auskünfte dazu erteilte Frau Bulla (Tel.: 0335-5523114)
Ort / Amt Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten:

Vorbereitung der Plakatierung

Durchführung der Plakatierung

Abbau der Plakatierung

Straßenwahlkampf

Genehmigung von Infoständen

Durchführung von Infoständen

Verteilung von Flyern