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Bundestagswahl 2017/Teltow-Fläming: Unterschied zwischen den Versionen

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(Genehmigung der Plakatierung)
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Version vom 27. Juli 2017, 01:42 Uhr

Genehmigung der Plakatierung

Bitte eintragen wer bei einer Gemeinde anfragt BEVOR angefragt wird.

In der ersten Runde finden wir erst mal die Regel und Formalitäten in jeder Gemeinde heraus. Danach planen wir und dann starten wir die Anträge.


Ort / Amt

Wer kümmert sich? Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Antrag gestellt:
Gemeinde am Mellensee WK62
Stadt Baruth/Mark WK62
Gemeinde Blankenfelde/Mahlow WK62
Gemeinde Großbeeren WK62
Stadt Jüterbog WK60
Stadt Luckenwalde WK62
Stadt Ludwigsfelde WK61
Gemeinde Niederer Fläming WK62
Gemeinde Niedergörsdorf WK60
Gemeinde Nuthe-Urstromtal WK62
Gemeinde Rangsdorf WK62
Stadt Trebbin WK62
Stadt Zossen WK62
Amt Dahme/Mark WK62