Cottbus/Antrag/SÄA-2010.13: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2010, 21:04 Uhr
Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 6 (4) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
Begründung: Festlegung der Amtszeit auf ein Jahr ist unflexibel
Antragssteller: --Uk 14:26, 9. Sep. 2010 (CEST)