Cottbus/Antrag/SÄA-2010.9: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als [[Cottbus/Kreissatzung/Abschnitt 10|§ 10 (4)]] beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus ergänzen. Des Weiteren soll die Überschrift des Paragraphen von "Finanzen" zu "Finanzen / Datenschutz" abgeändert werden. | Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als [[Cottbus/Kreissatzung/Abschnitt 10|§ 10 (4)]] beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus ergänzen. Des Weiteren soll die Überschrift des Paragraphen von "Finanzen" zu "Finanzen / Datenschutz" abgeändert werden. | ||
Version vom 1. September 2010, 17:38 Uhr
Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht
Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als § 10 (4) beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus ergänzen. Des Weiteren soll die Überschrift des Paragraphen von "Finanzen" zu "Finanzen / Datenschutz" abgeändert werden.
(4) Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzverpflichtung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.
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Begründung: Es ist dringend notwendig, dass sichergestellt wird, dass alle Personen die im Kreisverband mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, eine Verpflichtung auf Einhaltung des Datenschutzes gemäß § 5 BDSG abgeben.
Antragssteller: --RicoB CB 22:47, 31. Aug. 2010 (CEST)