Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
|autor=Holger-DOS
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Ermöglichung von UmlaufbeschlüssenAntrag zurückgezogen am 20.11.2018|zusammenfassung=Anpassung Der Antrag wurde obsolet durch die Änderung von § 17 der Satzung an das Urteil des BSG vom 23.09.18 (13/2018)Bundessatzung
|text=Die Hauptversammlung möge folgenden § 11 Abs. 6 (oder an anderer geeigneter Stelle) in die Satzung eingefügen:
Der Text ist im Wesentlichen von der aktuellen Geschäftsordnung des Landes-Vorstandes übernommen ([[Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung_2017-09-20#Art._3.2:_Abstimmungen_und_Beschl.C3.BCsse|Art. 3.2 Abs. 3 GO]]), jedoch wurde eine reguläre Frist von 72 Stunden zu Grunde gelegt. <br />
Durch das Wort "soll" kann der Vorstand diese Frist in '''Ausnahmefällen''' durch Geschäftsordnung verkürzen.<br /><br />
Da der SAÄ001 [[SAPO/SÄA/0001|SÄA0001]] auf dem LPT 2018.2 nicht behandelt werden soll, soll durch diese Satzungs-Änderung die Handlungsfähigkeit des Regionalvorstandes sichergestellt werden.<br />Sofern der SAÄ001 [[SAPO/SÄA/0001|SÄA0001]] behandelt und angenommen wird, erübrigt sich eine entsprechende Anpassung der Regionalsatzung (§ 11 Abs. 4).<br /><br />
Dieser Antrag wurde bereits am 26.10.2018 dem Regionalvorstand per eMail zugesandt.
|prüficon=1
=== Diskussion ===
Bitte hier reinWir haben das zwar nicht in der Satzung stehen, aber in der GO des Regionalvorstandes: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Dokumente/Gesch%C3%A4ftsordnung_des_Regionalvorstandes#Art._3.6:_Umlaufbeschl.C3.BCsse [[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 03:01, 29. Okt. 2018 (CET)<br><br>Leider hat das Bundesschiedsgericht entschieden, daß eine entsprechende Vorschrift in der GO des Vorstandes '''nicht''' ausreicht. <br>Um weiterhin Umlaufbeschlüsse unanfechtbar treffen zu können, muß eine Satzungsänderung erfolgen. <br>Alternativ könnte sich bei jedem Umlaufbeschluß der Vorstand fragen, ob dieser irgend jemanden stören wird. <br>Denn ein angefochtener Umlaufbeschluß würde vor dem LSG/BSG wegen dem Urteil des BSG keinen Bestand haben. <br>Wenn der SAÄ001 auf dem LPT 2018.2 besprochen und angenommen werden würde, würde sich eine Änderung der Regionalsatzung erübrigen. <br>[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 07:33, 29. Okt. 2018 (CET)
==== Argument 1 ====
609
Bearbeitungen