Dahme-Oder-Spree/HV/HV2018.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA001 |
Einreichungsdatum | 27 Oktober 2018 16:37:03 (UTC) |
Gliederung | Regionalverband Dahme-Oder-Spree |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Der Antrag wurde obsolet durch die Änderung von § 17 der Bundessatzung |
Letzte Änderung | 20.11.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Antrag zurückgezogen am 20.11.2018 Antragstext Die Hauptversammlung möge folgenden § 11 Abs. 6 (oder an anderer geeigneter Stelle) in die Satzung eingefügen: § 11 Abs. 6: Antragsbegründung Das Bundesschiedsgericht urteilte am 23.09.2018 (BSG 13/2018), daß Umlaufbeschlüsse nur dann zulässig sind, wenn die Satzung diese Möglichkeit vorsieht. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Wir haben das zwar nicht in der Satzung stehen, aber in der GO des Regionalvorstandes: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Dokumente/Gesch%C3%A4ftsordnung_des_Regionalvorstandes#Art._3.6:_Umlaufbeschl.C3.BCsse
Geka FF (Diskussion) 03:01, 29. Okt. 2018 (CET)
Leider hat das Bundesschiedsgericht entschieden, daß eine entsprechende Vorschrift in der GO des Vorstandes nicht ausreicht.
Um weiterhin Umlaufbeschlüsse unanfechtbar treffen zu können, muß eine Satzungsänderung erfolgen.
Alternativ könnte sich bei jedem Umlaufbeschluß der Vorstand fragen, ob dieser irgend jemanden stören wird.
Denn ein angefochtener Umlaufbeschluß würde vor dem LSG/BSG wegen dem Urteil des BSG keinen Bestand haben.
Wenn der SAÄ001 auf dem LPT 2018.2 besprochen und angenommen werden würde, würde sich eine Änderung der Regionalsatzung erübrigen.
Holger-DOS (Diskussion) 07:33, 29. Okt. 2018 (CET)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?