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keine Bearbeitungszusammenfassung
|autor=Holger-DOS
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Ermöglichung von UmlaufbeschlüssenAntrag zurückgezogen am 20.11.2018|zusammenfassung=Anpassung Der Antrag wurde obsolet durch die Änderung von § 17 der Satzung an das Urteil des BSG vom 23.09.18 (13/2018)Bundessatzung
|text=Die Hauptversammlung möge folgenden § 11 Abs. 6 (oder an anderer geeigneter Stelle) in die Satzung eingefügen:
=== Diskussion ===
Bitte hier reinWir haben das zwar nicht in der Satzung stehen, aber in der GO des Regionalvorstandes: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Dahme-Oder-Spree/Dokumente/Gesch%C3%A4ftsordnung_des_Regionalvorstandes#Art._3.6:_Umlaufbeschl.C3.BCsse [[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 03:01, 29. Okt. 2018 (CET)<br><br>Leider hat das Bundesschiedsgericht entschieden, daß eine entsprechende Vorschrift in der GO des Vorstandes '''nicht''' ausreicht. <br>Um weiterhin Umlaufbeschlüsse unanfechtbar treffen zu können, muß eine Satzungsänderung erfolgen. <br>Alternativ könnte sich bei jedem Umlaufbeschluß der Vorstand fragen, ob dieser irgend jemanden stören wird. <br>Denn ein angefochtener Umlaufbeschluß würde vor dem LSG/BSG wegen dem Urteil des BSG keinen Bestand haben. <br>Wenn der SAÄ001 auf dem LPT 2018.2 besprochen und angenommen werden würde, würde sich eine Änderung der Regionalsatzung erübrigen. <br>[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 07:33, 29. Okt. 2018 (CET)
==== Argument 1 ====
609
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