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Diskussion:Archiv/AG Satzung

1 Byte hinzugefügt, 23:24, 19. Jul. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
:Danach kann dann mit den anderen Landesverbänden passieren, sofern wir es gut vorgelebt haben. Und dann kann es zwei Wege geben das auch auf Bundesebene umzusetzen. Weg 1 wäre das dann über die Bundessatzung zu machen. Also das ein Piratenbundesrat erschaffen wird der dazu auch laut Bundessatzung immer ein Mitglied daraus in den Bundesvorstand entsendet, als Mitglied 7 oder so. Und der zweite Weg wäre, es über einen Passus in der jeweiligen Landessatzung zu machen, das jeder Landesverband in seiner Satzung nach oben hin einen solchen Üiratenbundesrat implementieren wo sich dann durch 16 Landessatzungspunkten, die alle gleich sein müssten, oder zumindest in den wichtigsten Punkten, so das dann selbst wenn der Bundesparteitag dem nicht zustimmt, es dennoch einen Bundespiratenrat gibt der dazu schon laut den jeweiligen Landessatzungen die Befugnisse ect. hat das zu machen was er soll.
:Hoffe ich habe es spät noch hinbekommen verständlich auszudrücken.
:--[[Benutzer:701|701]] 23:21, 19. Jul. 2009 (CEST)
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