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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

Aus PiratenWiki
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(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten am Wahltag endet.

soll ersetzt werden durch

(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten spätestens 28 Tage nach dem Parteitag endet.

Begründung Meiner Meinung nach sollte dem Kandidaten im Falle einer Wahl noch einen Monat lang die Möglichkeit gegeben sein, sein bisheriges Amt weiterhin auszuführen, um die laufenen Geschäfte an seine Kollegen im entsprechenden Amt abzugeben. Eine Übergangszeit muss gegeben sein.

§ 10 Wahlen zu Parteiämtern

(1) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt.

soll ersetzt werden durch

(1) Gewählt ist, wer

a) in einfachen Mehrheitswahlen die einfache Mehrheit
b) in Stichwahlen die relative Mehrheit

der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt.


(3) Durch Einzelwahl sollen der Vorstandsvorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schatzmeister gewählt werden.

soll ersetzt werden durch

(3) Durch Einzelwahl sollen der Vorstandsvorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schatzmeister gewählt werden. Wird beschlossen, einen Generalsekretär sowie einen politischen Geschäftsführer zu wählen, sollen diese ebenso durch Einzelwahl gewählt werden.

Weiterhin soll nach Absatz (3) folgender Abschnitt eingefügt werden:

(3a) Wird von der Versammlung beschlossen, mehrere Stellvertreter zu wählen, können diese durch Einzelwahl oder Gesamtwahl gewählt werden.

§ 11 Offene und geheime Wahl

(2) Der Vorstand, das Schiedsgericht und die Ersatzschiedsrichter werden geheim gewählt.

soll um folgenden Satz ergänzt werden:

Die Wahl des Schiedsgerichts kann zusammen mit der Wahl der Ersatzschiedsrichter in einer Gesamtwahl passieren.