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Diskussion:Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Oktober 2009, 17:35 Uhr

Die ZPO findet für das Landesschiedsgericht keine Anwendung, da es sich laut gültiger Landessatzung hier um ein Organgericht und somit nicht um ein "echtes" Schiedsgericht handelt. --Nixus Minimax 16:35, 26. Okt. 2009 (CET)