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Diskussion:Prignitz-Ruppin: Unterschied zwischen den Versionen

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Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
 
Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
  
Im Landkreis Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-!
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Im Bundesland Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-!
 
Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat)
 
Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat)
 
[Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert]
 
[Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert]

Version vom 20. April 2012, 16:46 Uhr

~ Sozialrecht

Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen. Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.

Im Bundesland Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-! Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) [Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen. (Bundesweite Regelung)

Frage:

Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB? Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene? (Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)


~ Auslandseinsätze der Bundeswehr?


~ Bedingungsloses Grundeinkommen?


~ Energiepolitik?


~ Bankenrettung?