Diskussion:Prignitz-Ruppin: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) | Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) | ||
[Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] | [Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] |
Version vom 20. April 2012, 16:46 Uhr
~ Sozialrecht
Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen. Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
Im Bundesland Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-! Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) [Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen. (Bundesweite Regelung)
Frage:
Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB? Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene? (Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)
~ Auslandseinsätze der Bundeswehr?
~ Bedingungsloses Grundeinkommen?
~ Energiepolitik?
~ Bankenrettung?