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Diskussion:Prignitz-Ruppin: Unterschied zwischen den Versionen

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'''~ Auslandseinsätze der Bundeswehr? ~'''
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Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für
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'''~ Auflösung des RV ~'''
Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen.
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*F: Soll der Regionalverband aufgelöst und anschließend separate Kreisverbände für
Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
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PR und OPR gegründet werden?<br />
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Im Bundesland Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-!
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Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat)
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[Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert]
 
Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen.
 
(Bundesweite Regelung)
 
  
'''Frage:'''
 
Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB?
 
Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene?
 
(Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)
 
  
 
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'''~ Auslandseinsätze der Bundeswehr? ~'''
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'''~ Bankenrettung? ~'''
  
 
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Wie schon länger im Gespräch, soll der Regionalbahnverkehr nach Rheinsberg weiter eingeschränkt und ggf. auch eingestellt werden.
 
Wie schon länger im Gespräch, soll der Regionalbahnverkehr nach Rheinsberg weiter eingeschränkt und ggf. auch eingestellt werden.
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Hast du eine Vorstellung von massiv? ;-)<br />
 
Hast du eine Vorstellung von massiv? ;-)<br />
Konkret: Was sollte oder was kann unternommen werden um dies zu verhindern?<br />
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Was sollte oder was kann unternommen werden um dies zu verhindern?<br />
 
Wer beschließt die Einschränkung? Wer ist der Betreiber?<br />
 
Wer beschließt die Einschränkung? Wer ist der Betreiber?<br />
Also Fakten um Maßnahmen zu entwickeln...²<br />
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Also Fakten besorgen um Maßnahmen zu entwickeln...²<br />
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Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für
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Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen.
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Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.
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Im Bundesland Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-!
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Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat)
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[Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert]
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Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen.
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(Bundesweite Regelung)
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*F: Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB?
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Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene?
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(Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)
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Version vom 16. Mai 2012, 11:10 Uhr

~ Auslandseinsätze der Bundeswehr? ~


~ Auflösung des RV ~

  • F: Soll der Regionalverband aufgelöst und anschließend separate Kreisverbände für

PR und OPR gegründet werden?
Dafür:
?

Dagegen:
?



~ Bankenrettung? ~


~ Bedingungsloses Grundeinkommen? (BGE) ~


~ Energiepolitik? ~


~ ÖPNV ~


Wie schon länger im Gespräch, soll der Regionalbahnverkehr nach Rheinsberg weiter eingeschränkt und ggf. auch eingestellt werden.

Dies würde zum einen den Zufluss von Touristen nach Rheinsberg stark reduzieren. Der Tourismuns ist allerdings in dieser Region einer der wesentlichen Wirtschaftsfaktoren und arbeitskraft-sichernden Schwerpunkte. Darüber hinaus ist ein funktionierder, regelmässiger und durchgängiger ÖPNV nach Berlin und anderen grössen Städte im Land BB unerlässig für einen Grossteil der Bevölkerung in den Regionen - da diese oftmals auf den ÖPNV angewiesen sind, um zu ihren Arbeisstellen zu gelangen. Dies auch unter dem Aspekt immer höherer Spritpreise.

Unter ökonomischen und ökologischen Standpunkten ist ein weitere Einsachränkung bzw Reduzierung des ÖPNV nicht zu akzeptieren und diesem sollte massiv entegen gewirkt werden.

²@Hardy (DB ² von Peda)
Hast du eine Vorstellung von massiv? ;-)
Was sollte oder was kann unternommen werden um dies zu verhindern?
Wer beschließt die Einschränkung? Wer ist der Betreiber?
Also Fakten besorgen um Maßnahmen zu entwickeln...²


~ Sozialrecht ~


Der Berliner Senat hat beschlossen, zum 1. Mai des Jahres die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für Hartz-IV-Empfänger auf max. €394.- zu erhöhen. Lt. Senat ist diese Anpassung notwendig, um die gestiegenen Heizkosten anzupassen.

Im Bundesland Brandenburg liegt der Satz für KdU bei max. €300.-! Der Heizkostenanteil liegt bei max. €60.- (max. 50m², €1,20 pro m² pro Monat) [Diese Pauschale wurde von ehemals €2,00 pro m² pro Monat 2009 reduziert] Der Warmwasseranteil wird vom Hartz IV-Satz separat pauschal zusätzlich abgezogen. (Bundesweite Regelung)

  • F: Lebt es sich für die Betroffenen wirklich so viel günstiger im BB?

Oder führt das zu frieren und eingeschränkter Hygiene? (Da die tatsächlichen WW-Kosten nicht erstattet/übernommen werden)