Diskussion:Vorstand/Anfragen/Nr-00023
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Hi Rico!
- Zu 1:
- Laut Wikipedia, nein. Da sie bereits in einem Landesparalment vertreten sind. Interessant wäre hier nur zu klären, wie "ununterbrochen" ausgelegt wird.
- Zu 2): Würde mal tippen ja, da noch nicht vertreten.Die Anzahl der benötigten Stimmen ist aber machbar:
- bis zu 3.000 Einwohnern - 10
- bis zu 10.000 Einwohnern - 20
- bis zu 50.000 Einwohnern - 50
- bis zu 100.000 Einwohnern - 100
- bis zu 200.000 Einwohnern - 150
- über 200.000 Einwohnern - 250
Und diese müssen dann wohl auch wieder direkt vor Ort geleistet werden. Wie bei der BM-Wahl. Hatte da mal einen Freund gefragt.
- Zu 3):
- Nein, da bereits im Landesparlament.
- Zu 4:
- Hab ich jetzt nix auf die schnelle gefunden. Kann ich nur vermuten dass man muss, da dort bestimmt Land und Bund getrennt behandelt werden.
--baddaddie 09:17, 29. Sep. 2011 (CEST)