Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.33: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. September 2010, 00:38 Uhr
2010.33.1 Technik - Mailinglisten
Mein Abstimmungsverhalten: Dagegen Sebastian Pochert
Begründung
Es ist kein Antrag erkennbar, lediglich ein Vorschlag, dass man auf ein angeblich bestehendes Problem achten solle. Dazu ist ein Antrag weder notwendig noch angemessen. Sebastian Pochert
2010.33.2 Technik - Blogsystem frei zugänglich
Mein Abstimmungsverhalten: Dafür Sebastian Pochert
Anm.:
§ 202a StGb - Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.