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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.33: Unterschied zwischen den Versionen

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===2010.33.2 Technik - Blogsystem frei zugänglich===
 
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Mein Abstimmungsverhalten: Dafür [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]]
 
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Anm.: <br />
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§ 202a StGb - Ausspähen von Daten<br />
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(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Version vom 17. September 2010, 00:38 Uhr

2010.33.1 Technik - Mailinglisten

Mein Abstimmungsverhalten: Dagegen Sebastian Pochert

Begründung

Es ist kein Antrag erkennbar, lediglich ein Vorschlag, dass man auf ein angeblich bestehendes Problem achten solle. Dazu ist ein Antrag weder notwendig noch angemessen. Sebastian Pochert

2010.33.2 Technik - Blogsystem frei zugänglich

Mein Abstimmungsverhalten: Dafür Sebastian Pochert



Anm.:
§ 202a StGb - Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.