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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.42

Aus PiratenWiki
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Version vom 29. Oktober 2010, 20:22 Uhr von Sthomas (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Da wir eine Bundesweit aktive Partei sind, das PartG ein Bundesgesetz darstellt, sind die Landesverbände durchaus Gliederungen im Sinne des PartG. Ansonsten ford…“)
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Da wir eine Bundesweit aktive Partei sind, das PartG ein Bundesgesetz darstellt, sind die Landesverbände durchaus Gliederungen im Sinne des PartG. Ansonsten fordert $7 PartG lediglich: "Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. "

Viel schwerwiegender ist daher in meinen Augen die Tatsache, das der LaVo bisher nur virtuell tagt!