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Diskussion:Vorstand/Antrag/2015-028

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@Nerd:

Wieso trifft der Begriff Behindertenbeauftragter nicht zu?

Auch technische, religiöse und weltanschauliche Hindernisse schränken uns in unserer Freiheit ein und behindern entsprechend.

Behinderung nur auf körperliche (und ggf. seelische) Einschränkungen zu beziehen, ist eine Diskriminierung entsprechend eingeschränkter Personen.

Ich hänge jedoch nicht an dem Namen Behinderten-Beauftragter und kann auch mit einem alternativen Namen leben.

Jedoch ist zu bedenken, daß der Begriff "Gleichstellungsbeauftragte" schon vergeben ist (Landesgleichstellungsgesetz).

Auch der Begriff "Integrationsbeauftragter" ist im allgemeinen Sprachgebrauch eher mit der Integration von Ausländern in die deutsche Gemeinschaft belegt.

Vielleicht fällt jemandem ein besserer Begriff als Behindertenbeauftragter ein, der noch nicht belegt ist.

(Wie wäre es mit Beauftragter zur Verringerung von bestehenden Barrieren und Herstellung von Barrierearmut in der Piratenpartei Brandenburg. Sehr langatmig aber was solls? LOL) Holger-DOS (Diskussion)

Da der Begriff "Behinderter" von Manchem als abwertend empfunden wird, würde ich auch lieber auf den Begriff "Behindertenbeauftragter" verzichten. Wie wäre es mit "Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren", kurz Barrierenräumer? Tojol (Diskussion) 11:56, 23. Jun. 2015 (CEST)

  • Eigentlich ist das ein ernsthaftes Thema. Insofern schlage ich die "offizielle" Bezeichnung vor: "Beauftragte(r) für die Belange behinderter Menschen". Dass eine solche Beauftragung notwendig ist, hat man beim LPT 2015.1 in Teltow gesehen. -- Bastian (Diskussion) 12:02, 23. Jun. 2015 (CEST)