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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-009

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Anmerkung: Die Beauftragung ist befristet, es gab einen Beschluss dazu: Vorstand/Beschluss/2014-063

Vielen Dank für den -vollkommen berechtigten- Hinweis, ich habe den Beschluss 2014 - 063 übersehen. Auf Grund des vorgenannten Beschlusses wäre die Beauftragung mit dem 31.03.2015 "komplett" beendet, wenn sie nicht zuvor verlängert wird. Am Antrag selbst halte ich fest, da die Intention die weitere Verlängerung ist. Andreas Schramm


Verständnisfrage:

Mit Antrag 2014-034 wurde Harry als Presseverantwortlicher bis zur Landtagswahl 2014 (14.09.2014 + 2 Wochen) berufen. Das war am 01.08.2014. Beschluss 2014-059 besagt:
2. Ausgenommen von der Beendigung zum 31.03.2015 (Ziffer 1) sind nachfolgende Beauftragungen ...
b. die Beauftragung des Presseverantwortlichen Harry Hensler (gemäß Beschluss 2014 - 034).
Der Beschluss war vom 16.09.2014 und damit _vor_ dem geplanten Auslaufen der Beauftragung zum 14.09.2014 + 2 Wochen. Dies bedeutet für mich, seine Beauftragung hätte wie geplant geendete(also am 28.9.14). Seine Verlängerung bis zum 31.3.15 geschah dann mit Beschluss 2014-063 am 26.09.2014. Sehe ich da was falsch oder hast du 2014-059 missinterpretiert? sk