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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-048

3.552 Bytes hinzugefügt, 19:53, 27. Sep. 2015
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:*** Wenn sie nicht umgesetzt wird, kann das auch an mangelnder Resonanz und entsprechend wenig finanziellen Mitteln liegen. Bis gestern hatte Hessen (mit 100 €) zugestimmt. --[[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 13:39, 23. Sep. 2015 (CEST)
 
:::*Ich habe die durchfinanzierte 1. Auflage als Pilot verstanden. Das hat nichts mit mangelnder Resonanz, sondern mit Machen zu tun. Bisher sehe ich da nichts, was eine Resonanz erzeugen könnte. Insofern sollte man erst einmal abwarten, bevor man Geld ausgibt. Meine Spende kann man als Investition bzw. Anschubfinanzierung verstehen. Wech ist wech. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 11:14, 24. Sep. 2015 (CEST)
 
'''Anmerkung zum Status:''' GO Art. 3.6 (3) Satz 3: '''''"Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben."''''' Wenn 2 von 4 zugestimmt haben sind das nicht mehr als die Hälfte, der UB ist abgelehnt. --[[Benutzer:Uk|uk]] 10:26, 26. Sep. 2015 (CEST)
 
Aus meiner Sicht ist der Beschlussantrag angenommen, da mehr Ja als Nein-Stimmen gegeben sind. Enthaltungen zählen im Vereinsrecht nicht mit, da sie andernfalls den Erklärungswert einer Nein-Stimme hätten (was gerade nicht bezweckt ist), siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Da es hierzu aber immer wieder zu Missverständnissen kommt, beabsichtige ich einen Antrag im LaVo auf Klarstellung der GO zu initiieren. Andreas Schramm
:* Es wurde genau so in die GO geschrieben, um Probleme mit den Enthaltungen zu vermeiden. Er war bis jetzt nicht gewünscht das z.B. von 5 Leuten nur 3 abstimmen, sich 2 davon enthalten und einer entscheidet mit ja. Ich finde das momentan in der GO sehr eindeutig geregelt. Wenn man das nicht so haben will, sollte es nicht so in der GO stehen. Nicht jeder der eine GO liest sollte erst mal Vereinsrecht re­cher­chie­ren müssen. --[[Benutzer:Uk|uk]] 15:23, 27. Sep. 2015 (CEST)
 
Beim vorliegenden Beschluss habe ich mit abgestimmt, um zu vermeiden, dass vlt. kein Beschluss zustandekommt. Mit meiner Stimmenthaltung wollte ich ausdrücklich nicht den Erklärungswert eines "nein" verbinden. Dies hätte es aber bedeutet, wenn man Enthaltungen bei der Abstimmung mit zählen würde. Wäre ich davon ausgegangen, dass meine Enthaltung als "nein" angesehen werden könnte, hätte ich an dieser Abstimmung gar nicht erst teilgenommen. Vermutlich hätte dann auch Mücke sein "nein" zurückgezogen und hätte nicht mehr mit abgestimmt. Bei einer solchen Vorgehensweise hätte er in seinem Sinne mehr erreicht. Mangels ausreichender Zahl an Teilnehmern bei der Abstimmung wäre dann nämlich gar nicht erst ein Beschluss zustandegekommen. Ich erkenne an, dass es für beide Varianten gute Gründe gibt. Bevorzugen tue ich aber die Variante, wonach Enthaltungen kein Erklärungswert bei der Berechnung beigemessen wird. So ist es wahrscheinlicher, dass es zu einer Entscheidung kommt (wenn möglicherweise auch mit dem unschönen "Manko" nur eines Befürworters). Um zukünftig Unsicherheiten zu vermeiden, habe ich den angekündigten Beschlussantrag zur Änderung/Klarstellung der Geschäftsordnung des Landesvorstandes initiiert. Andreas Schramm
:* Ich messe den Enthaltungen keinen Erklärungswert bei. Wer sich enthält erhöht nur das Quorum der Abstimmenden zur Feststellung des Ergebnisses. Dein Antrag ändert nichts an der jetzigen Regelung für Umlaufbeschüsse. Wann Umlaufbeschlüsse angenommen sind, steht genau in der GO. Schlimm genug, wenn man eine Regel auslegen kann wie es gerade passt. --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:53, 27. Sep. 2015 (CEST)
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