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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-049: Unterschied zwischen den Versionen

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Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Vorstands-GO im Umlaufverfahren geändert wird, oder? Wo ist denn die Dringlichkeit? Da darf man am Demokratieverständnis zweifeln. Und ja, wir haben eine Satzung. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 23:52, 27. Sep. 2015 (CEST)
 
Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Vorstands-GO im Umlaufverfahren geändert wird, oder? Wo ist denn die Dringlichkeit? Da darf man am Demokratieverständnis zweifeln. Und ja, wir haben eine Satzung. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 23:52, 27. Sep. 2015 (CEST)
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Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm

Version vom 28. September 2015, 06:41 Uhr

Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Vorstands-GO im Umlaufverfahren geändert wird, oder? Wo ist denn die Dringlichkeit? Da darf man am Demokratieverständnis zweifeln. Und ja, wir haben eine Satzung. --- Bastian (Diskussion) 23:52, 27. Sep. 2015 (CEST)
Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm