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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-069: Unterschied zwischen den Versionen

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: Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- [[Benutzer:ThomasG|ThomasG]] ([[Benutzer Diskussion:ThomasG|Diskussion]]) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET)
 
: Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- [[Benutzer:ThomasG|ThomasG]] ([[Benutzer Diskussion:ThomasG|Diskussion]]) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET)
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:* Ich gehe mal davon aus, dass der Beschluss vom Beauftragten nicht umgesetzt worden ist. Mittlererweile ist Zeitablauf eingetreten, §8, Abs.4 SGO. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 13:31, 26. Apr. 2016 (CEST)

Aktuelle Version vom 26. April 2016, 13:31 Uhr

Die Interessen des Landesverbandes sind überhaupt nicht berührt. Wird sich im Klageverfahren erweisen. --- Bastian (Diskussion) 13:47, 21. Dez. 2015 (CET)

Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- ThomasG (Diskussion) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET)
  • Ich gehe mal davon aus, dass der Beschluss vom Beauftragten nicht umgesetzt worden ist. Mittlererweile ist Zeitablauf eingetreten, §8, Abs.4 SGO. Bastian (Diskussion) 13:31, 26. Apr. 2016 (CEST)