Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-069
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Version vom 4. Februar 2016, 20:54 Uhr von ThomasG (Diskussion | Beiträge)
Die Interessen des Landesverbandes sind überhaupt nicht berührt. Wird sind im Klageverfahren erweisen. --- Bastian (Diskussion) 13:47, 21. Dez. 2015 (CET)
- Da ja die Eilbedürftigkeit im Dezember 2015 vorlag, einfach die vorsichtige Frage, wann mit der Klage gerechnet werden kann. -- ThomasG (Diskussion) 19:54, 4. Feb. 2016 (CET)