Diskussion:Vorstand/Beschluss/B2018-013: Unterschied zwischen den Versionen
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Begründung: Bekannt? Ist das diese politische Transparenz bei den Piraten? --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:49, 27. Apr. 2018 (CEST) | Begründung: Bekannt? Ist das diese politische Transparenz bei den Piraten? --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:49, 27. Apr. 2018 (CEST) | ||
* Bedarf es nicht, weil man kann neuerdings einfach Dinge beschließen, ohne sie begründen und zurücktreten, ohne das öffentlich zu machen. Das läuft dann alles par Ordre du Mufti. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:15, 27. Apr. 2018 (CEST) | * Bedarf es nicht, weil man kann neuerdings einfach Dinge beschließen, ohne sie begründen und zurücktreten, ohne das öffentlich zu machen. Das läuft dann alles par Ordre du Mufti. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:15, 27. Apr. 2018 (CEST) | ||
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+ | Frage zur Anmerkung: Welche Satzungsbestimmung schreibt eine gerade Zahl von Beisitzern für einen ''kommissarischen'' Vorstand vor? --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:11, 28. Apr. 2018 (CEST) |
Version vom 28. April 2018, 19:12 Uhr
Begründung: Bekannt? Ist das diese politische Transparenz bei den Piraten? --uk 17:49, 27. Apr. 2018 (CEST)
- Bedarf es nicht, weil man kann neuerdings einfach Dinge beschließen, ohne sie begründen und zurücktreten, ohne das öffentlich zu machen. Das läuft dann alles par Ordre du Mufti. -- Bastian (Diskussion) 21:15, 27. Apr. 2018 (CEST)
Frage zur Anmerkung: Welche Satzungsbestimmung schreibt eine gerade Zahl von Beisitzern für einen kommissarischen Vorstand vor? --uk 19:11, 28. Apr. 2018 (CEST)