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Diskussion:Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-008

196 Bytes hinzugefügt, 11:16, 10. Jul. 2020
Addendum
* Lesen bildet. Ich empfehle die Bundessatzung, dort ist im Abschnitt A alles Relevante über die Zulässigkeit von Umlaufbeschlüssen nachzulesen. Wie eine Ordnungsmaßnahme aussehen muss, damit sie Rechtskraft erlangt, kann man dann hier nachlesen: https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/4/4a/LSG-Bbg-14-6_Urteil_2015_04_25.pdf
* Andreas Schramm
<br />
:* Stimmt. Der neue §17 BuSa war mir nicht mehr gegenwärtig. Dennoch gehört die Auflösung des eigenen Verbandes nicht zum "Tagesgeschäft".
:: --- Bastian 11:16, 10. Jul. 2020 (CEST)
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