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Finanzen

106 Bytes hinzugefügt, 11:52, 24. Aug. 2011
Spendenquittung: keine Gewähr für Aktualität
* Eine steuerbegünstigte Körperschaft, die eine Zuwendung empfangen hat und zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, hat dem Spender auf Verlangen grundsätzlich die Bestätigung unter Verwendung der vorgeschriebenen Muster zu erteilen.
* Bei Zuwendungen unter 200€ muss keine separate Zuwendungsbestätigung erstellt werden, es genügt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes
* Wer gern eine Zuwendungsbestätigung für seine Spende ausgestellt haben möchte, wendet sich bitte an den amtierenden [[Vorstand|Schatzmeister]]([[Media:Zuwendungsbescheinigung.pdf|Muster Zuwendungsbescheinigung mit Anschreiben BMF § 10b EStG]])   
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