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{{BlueBox2|1=Links|2=* ''' § 2 Mitgliedschaft Wikipedia:'''** (1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz in dem Landkreis Barnim hat[http://de.wikipedia. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in dem org/wiki/Landkreis_Barnim Landkreis Barnim nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Brandenburg Mitglied des Kreisverbandes werden. ]** (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem'''Web-Blog:''' [http:/der Antragsteller/in gegenüber schriftlich begründet werdenbar. piratenbrandenburg.de/ Piratenpartei KV Barnim]** (3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind. '''Mailinglisten:''' [[Mailinglisten|Landesverband Brandenburg]]}}</div>** (4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als <div style="Piratenfloat:left; width: 60%; margin-top:1px;" bezeichnet.>