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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1: Unterschied zwischen den Versionen

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(Satzung)
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(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist in Luckenwalde.
 
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist in Luckenwalde.
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(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.

Version vom 15. April 2012, 11:01 Uhr

variante 1

Kreisverband TF | Vorstand | Treffen & Protokolle | Dokumente | Archiv


Dies ist vorerst ausschliesslich ein Entwurf!

Satzung

Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming

vom ........ 2012

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband Teltow-Fläming (Kreisverband) des Landesverband Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland, ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.

(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming und die Kurzbezeichnung PIRATEN TF.

(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist in Luckenwalde.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.