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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1: Unterschied zwischen den Versionen

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(Satzung)
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(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming und die Kurzbezeichnung PIRATEN TF.
 
(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming und die Kurzbezeichnung PIRATEN TF.
  
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist in Luckenwalde.
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(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist Luckenwalde.
  
 
'''§ 2 Mitgliedschaft'''
 
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(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.
 
(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.

Version vom 15. April 2012, 11:09 Uhr

variante 1

Kreisverband TF | Vorstand | Treffen & Protokolle | Dokumente | Archiv


Dies ist vorerst ausschliesslich ein Entwurf!

Satzung

Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming

vom ........ 2012

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband Teltow-Fläming (Kreisverband) des Landesverband Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland, ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.

(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming und die Kurzbezeichnung PIRATEN TF.

(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist Luckenwalde.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.