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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

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variante 1

Kreisverband TF | Vorstand | Treffen & Protokolle | Dokumente | Archiv


1. Änderungsentwurf des 1. Entwurfs

Satzung

Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming

vom ........ 2012

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Kreisverband Teltow-Fläming (Kreisverband) des Landesverband Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland, ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.

(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Teltow-Fläming und die Kurzbezeichnung PIRATEN TF.

(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist Luckenwalde.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.

(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.

(3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.

(4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss.

(2) Der Ausschluss erfolgt bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Satzung oder die Bestrebungen des Kreisverbandes.

(2) Über den Ausschluss entscheidet der Kreisvorstand nach Anhörung des Mitglieds.