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Landesschiedsgericht/Hilfestellungen

1.440 Bytes hinzugefügt, 20:29, 8. Mai 2015
Details zur Anrufung (Form, Überflüssiges) ergänzt.
* per Brief an die Adresse der Landesgeschäftsstelle mit dem Adresszusatz oder Betreff '''Schiedsgericht'''
angerufen werden. Jedes dieser Medien genügt der '''Textformerfordernis'''.
 
Grundsätzlich arbeitet das Landesschiedsgericht mit der eMail als Hauptkommunikationsmittel. Es ist daher empfehlenswert, die Klage (auch) per eMail zu erheben. Soweit die Klage (z.B. zum Nachweis der Fristwahrung) auch per Post oder Fax erhoben werden soll, so kann bei etwaigen Anlagen auf eine spätere Übersendung oder die eMail verwiesen werden. Das setzt voraus, dass die Anrufung selbst, ohne Anlagen, den nachfolgenden Anforderungen selbst genügt.
=== Kontaktdaten von Antragsteller u. Antragsgegner (Abs. 3 Nr. 1 u. 2) ===
'''Beispiel:'''
:''Ich habe nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Piratenpartei verstoßen und ihr erst Recht keinen schweren Schaden zugefügt. Gemäß § 6 Abs. 1 der Landessatzung dürfen Ordnungsmaßnahmen aber nur dann verhängt werden. Die Ordnungsmaßnahme verstößt daher gegen meine Rechte als Mitglied der Piratenpartei Brandenburg.''
 
=== Zu vermeiden ===
…sind „überflüssige“ Informationen, d.h. solche, die nicht zur Klärung der Sachlage beitragen. Am besten sind kurze, klare Schilderungen, die Schnörkeleien oder umfängliche, insb. moralische Bewertungen der Vorgänge vermeiden.
 
Ebenso ist es nicht notwendig, der Klage als Anlage ganze Satzungen oder Beschlüsse von Parteiorganen als Anlage beizufügen, insb. nicht, wenn die Klage auf Papier erhoben wird. Hier sind Links völlig ausreichend. Soweit zu befürchten ist, dass relevante Informationen dem Schiedsgericht im Verfahrensverlauf nicht mehr zugänglich sein werden, bspw. weil der Inhalt der verlinkten Seiten sich ändert oder die Seiten dauerhaft nicht mehr zugänglich sein sollten, empfiehlt sich zweifellos eine Sicherungskopie. Diese muss aber nicht von vorn herein ans LSG gehen, sondern kann auch dann übergeben werden, wenn das LSG, das ohnehin zur Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen verpflichtet ist, danach fragt.
=== Beispiel-Anrufung ===
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