Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Landesschiedsgericht/Hilfestellungen

4.950 Bytes hinzugefügt, 01:52, 24. Mär. 2016
Weitere Hilfestellungen
{{LV TopNavigation}}{{LSG TopNavigation}}
Die folgenden Hilfestellungen beziehen sich auf die [https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&oldid=2094334 Schiedsgerichtsordnung (SGO) mit letzter Änderung zum Bundesparteitag 2013.1 in Bochum].
== Anrufung (§ 8 SGO) ==
* per Brief an die Adresse der Landesgeschäftsstelle mit dem Adresszusatz oder Betreff '''Schiedsgericht'''
angerufen werden. Jedes dieser Medien genügt der '''Textformerfordernis'''.
 
Grundsätzlich arbeitet das Landesschiedsgericht mit der eMail als Hauptkommunikationsmittel. Es ist daher empfehlenswert, die Klage (auch) per eMail zu erheben. Soweit die Klage (z.B. zum Nachweis der Fristwahrung) auch per Post oder Fax erhoben werden soll, so kann bei etwaigen Anlagen auf eine spätere Übersendung oder die eMail verwiesen werden. Das setzt voraus, dass die Anrufung selbst, ohne Anlagen, den nachfolgenden Anforderungen selbst genügt.
=== Kontaktdaten von Antragsteller u. Antragsgegner (Abs. 3 Nr. 1 u. 2) ===
'''Beispiel:'''
:''Ich habe nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Piratenpartei verstoßen und ihr erst Recht keinen schweren Schaden zugefügt. Gemäß § 6 Abs. 1 der Landessatzung dürfen Ordnungsmaßnahmen aber nur dann verhängt werden. Die Ordnungsmaßnahme verstößt daher gegen meine Rechte als Mitglied der Piratenpartei Brandenburg.''
 
=== Zu vermeiden ===
…sind „überflüssige“ Informationen, d.h. solche, die nicht zur Klärung der Sachlage beitragen. Am besten sind kurze, klare Schilderungen, die Schnörkeleien oder umfängliche, insb. moralische Bewertungen der Vorgänge vermeiden.
 
Ebenso ist es nicht notwendig, der Klage als Anlage ganze Satzungen oder Beschlüsse von Parteiorganen als Anlage beizufügen, insb. nicht, wenn die Klage auf Papier erhoben wird. Hier sind Links völlig ausreichend. Soweit zu befürchten ist, dass relevante Informationen dem Schiedsgericht im Verfahrensverlauf nicht mehr zugänglich sein werden, bspw. weil der Inhalt der verlinkten Seiten sich ändert oder die Seiten dauerhaft nicht mehr zugänglich sein sollten, empfiehlt sich zweifellos eine Sicherungskopie. Diese muss aber nicht von vorn herein ans LSG gehen, sondern kann auch dann übergeben werden, wenn das LSG, das ohnehin zur Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen verpflichtet ist, danach fragt.
 
=== Beispiel-Anrufung ===
Paul Pirat
Seeweg 25
15230 Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), den 31. Februar 2013
Hallo Schiedsgericht,
gegen die am 31. Februar 2013 beschlossene Ordnungsmaßnahme lege ich Einspruch ein. Die Ordnungsmaßnahme wurde vom Vorstand des Regionalverband Dahme-Oder-Spree (RV DOS), c/o Piratenpartei Brandenburg, Am Bürohochhaus 2–4, 14478 Potsdam beschlossen.
Ich beantrage, die Ordnungsmaßnahme aufzuheben.
Sachverhalt:
Am 30. Februar 2013 erschien nich nicht zum Crewtreffen, da keines angesetzt war. Am Tag darauf beschloss der RVo DOS, gegen mich eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen, und zwar einmal Kielholen, die am 1. April 2013 gegen mich vollstreckt werden soll. Diese Ordnungsmaßnahme halte ich für willkürlich und sie verletzt mich in meinen satzungsmäßigen Rechten.
Begründung:
Ich habe nicht gegen die Satzung oder die Grundsätze der Piratenpartei verstoßen und ihr erst Recht keinen schweren Schaden zugefügt. Gemäß § 6 Abs. 1 der Landessatzung dürfen Ordnungsmaßnahmen aber nur in solchen Fällen verhängt werden. Weiterhin sieht § 6 der Landessatzung, der die Ordnungsmaßnahmen abschließend aufzählt, das "Kielholen" nicht vor. Die Ordnungsmaßnahme ist schon deswegen unzulässig.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und weitere Hinweise zum Verfahren, ggf. zur formellen Richtigkeit der Anrufung.
Grüße!
Paul Pirat
 
== Ordnungsmaßnahmen ==
Diese Hilfestellung richtet sich vor allem an Vorstände bei der Verhängung/Beantragung von Ordnungsmaßnahmen.
 
=== Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme ===
Die Satzung unterscheidet (wenn auch nicht ausdrücklich) zwischen ''einfachen'' und ''gerichtlichen'' Ordnungsmaßnahmen.
 
"Einfache" Ordnungsmaßnahmen verhängt der Vorstand selbst. Derzeit sind in Brandenburg die folgenden "einfachen" Ordnungsmaßnahmen geregelt:
* Verwarnung
* Verweis
* Enthebung von einem Parteiamt
* Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden
Die Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden, muss befristet werden.
 
"Gerichtliche" Ordnungsmaßnahmen dürfen ausschließlich durch ein Schiedsgericht verhängt werden. Vor den Schiedsgerichten sind ausschließlich die Vorstände antragsberechtigt. Die einzige gerichtliche Ordnungsmaßnahme ist derzeit der Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
 
=== Tenor ===
Ordnungsmaßnahmen sind klar und verständlich sowie so kurz wie möglich zu fassen. Sie sind entsprechend ihrer Bezeichnung der Satzung zu benennen, und haben die Verfehlung(en) des betroffenen Mitglieds in einer Sachverhaltsdarstellung aufzuführen. Ebenso ist kurz darzustellen, worin der Schaden für die Partei besteht.
 
'''Beispiel:'''
Der Vorstand (…) verhängt gegen (Name), Mitgliedsnummer (Mitgliedsnummer) eine Verwarnung. Er/Sie hat am 01.01.1970 seine Uhr nicht auf UNIX-Zeit umgestellt und damit gegen die Ordnung der Partei verstoßen. Dadurch wurden von seinem Computer falsche Daten zur Einberufung des Parteitages der Auslandsgruppe Salzburg verschickt.
 
Die Ordnungsmaßnahme ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
== Weitere Hilfestellungen ==
*[http://wiki.piratenpartei.de/Schiedsgericht#Hilfestellungen Hilfestellungen im Bundeswiki]*[https://piraten-bsg.piratenpartei-rhein-erft.de/ Urteilsarchiv des BSG (bis zur Neuwahl in Halle), Backup der Piratenpartei Kreisverband Rhein-Erft-Kreis]
== Archiv ==
247
Bearbeitungen

Navigationsmenü