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Landesschiedsgericht/Protokolle/2011-11-04

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{{LV TopNavigation}}{{LSG TopNavigation}}__NOTOC____NOTOC__Öffentliche Sitzung des Landeschiedsgerichts Brandenburg Pad: http://piratenpad.de/LSG-BB-2011-11-04
== Vorschlag Tagesordnung==
===Teilnehmer===
* Lars (Vorsitzender Richter)
* Frank (Richter)
* Kalle (Richter)
* [[Benutzer:uk|uk]] (1. Ersatzschiedsrichter)
* [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] (2. Ersatzschiedsrichter)
===TOP 1 Begrüßung===
* ... Lars eröffnet die Sitzung um .... h20:13 Uhr
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
*... Lars übernimmt die VL.
*Das Protokoll wird ..... durch alle gemeinsam geführt.
===TOP 2 3 Organisatorisches===
====TOP 23.1 Mitnutzung der LGS====
* Beratung, ob und in welchem Umfang eine Mitnutzung für sinnvoll erachtet wird.
* ggflls. Beschluss
* ggflls. Regelungsbedarf, etwa in Ordnung(en) (auch folgender TOP 4)
Sitz und Anschrift des LSG soll die Geschäftsstelle des LV in Potsdam sein: Abstimmung * Frank: dafür* Lars: dafür* Kalle: dafür Vorteile: langlebige Anschrift für Schriftverkehr Das LSG reicht eine Beschlussvorlage beim Landesvorstand ein. Mitnutzung der LGS durch das LSGDer Vorstand der Piratenpartei Brandenburg beschließt: 1. Der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg ermöglicht dem Landesschiedsgericht (LSG) der Piratenpartei Brandenburg die gleichzeitige Mitnutzung der LGS als Sitz des LSG und bei Bedarf als Arbeitsräumlichkeit für seine Tätigkeiten. Die offizielle Adresse des LSG wäre somit die LGS der Piratenpartei Brandenburg. 2. Dem LSG wird ein abschließbarer Schrank, nebst Schlüsseln, zur Verfügung gestellt. Begründung: Das Landesschiedsgericht benötigt eine Möglichkeit zum gesicherten Aufbewahren von vertraulichen Unterlagen innerhalb von Partei-Räumlichkeiten und ggflls als Tagungs- oder Verhandlungsstätte. Genaueres kann beim Landesschiedsgericht erfragt werden - spätestens, sofern anwesend, auf der kommenden Landesvorstandssitzung. Der 1. Ersatzschiedsrichter wird beauftragt, diese Beschlussvorlage ins Landeswiki einzustellen. Erledigt: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2011-074 Abstimmung: * Frank: dafür* Lars: dafür* Kalle: dafür ====TOP 23.2 Mail-Adresse; externe Faxnummer====
* Sachstand: vollwertiger Mail-Account
* Lars berichtet: AG Technik möchte den Account zeitnah einrichten.
* Lars fragt Micha nochmal nach dem Sachstand.
 
Lars und Kalle haben Verbindungsprobleme wegen schlechter Leitung.
 
Alternative zu Mumble: es besteht die Möglichkeit von Telefonkonferenzen über den Asteriks-Server der Hessen-IT http://wiki.piratenpartei.de/HE:Telefonkonferenz
 
Alternative Real-Treffen oder neuer Versucht mit besserer Internetleitung.
 
{{RedBox2|1=Abbruch der Sitzung wegen schlechter Verbindungen!|2=
offene Punkte werden auf nächster Sitzung behandelt
 
Fazit: Brandenburg braucht ein besseres Internet!
 
neuer Termin folgt
}}
 
* Vorstellung der Idee "Digitalfax":
:- LGS bekommt einen 1&1-Aanschluss Anschluss mit Fritzbox. Dies würde ermöglichen, dass ein "digtales Fax" eingerichtet werden kann, deren eingehende Faxnachrichten per Mail an alle Mitglieder des SG weitergeleitet werden können.
:- Voraussetzung: (ggflls zusätzliche Rufnummer, die Geld kosten wird ( ca 3 €))
:- Diskussion, ob sinnvoll: Anzahl Verfahren, Nutzungsumfang von Fax durch Piraten etc.
:- ggflls. Formulierung eines entsprechenden Begehrens  Vorschlag: Bei AG Technik erfragen, ob Kosten entstehen und wie eine Lösung aussehen könnte. Todo angelegt: https://todo.piratenbrandenburg.de/index.php?do=details&task_id=34
===TOP 4 Geschäftsordnung ===
<center>Entwurf für eine Ordnung iSd des § 2 Abs 5 SGO im Abschnitt C der Bundessatzung</center>
'''§ 1 Zustellungen'''
 
(1) Dokumente können dem Landesschiedsgericht (im folgenden 'LSG') per eMail an die Adresse schiedsgericht@piratenbrandenburg.de im Portable-Dokument-Format (.pdf) oder Open-Dokument-Text-Format (.odt) übermittelt werden und gelten mit ihrem Eingang im elektronischen Postfach des LSGs als zugestellt ( § 2 Abs 5 S 2 Nr. 1 SGO).
(2) Die Bekanntgabe von Dokumenten durch das LSG erfolgt durch Übermittlung an die eMail-Adresse einer Person, die damit als zugestellt gelten; das LSG kann auch die eine Zustellung auch durch einfachen Brief an ihm bekannte Postanschriften oder an Faxnummern oder per Telefax bewirken.
(3) Für die Bekanntgabe und Übermittlung von Dokumenten der Beteiligten durch das LSG gilt Abs 2 entsprechend (§ 9 Abs 1 S 2 und Abs 2 SGO).
'''§ 2 Beratungen'''
 
(1) Das LSG trifft sich nach Bedarf zu internen Online-Sitzungen oder sonstigen Sitzungen. Diese können organisatorischer Natur sein oder aus Anlass einer Anrufung erfolgen.
(3) Für den Erlass von Schiedsurteilen ( § 12 SGO ) ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn sämtliche Mitglieder des LSGs ( § 4 Abs 1 SGO ) an der Abstimmung teilnehmen.
(4) Verfahrensleitende Maßnahmen können vom Vorsitzenden oder Berichterstatter, sofern ein solcher bestimmt wurde, allein veranlasst werden. Dies gilt auch für Entscheidungen iSd § 9 Abs 1 S 1 iVm § 8 Abs 1 S 2, 3 SGO, sofern das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen bejaht wird.
'''§ 3 Verfahren '''
 
(1) Verhandlungen und Anhörungen finden grundsätzlich mündlich und virtuell auf einem Mumble-Server statt.
'''§ 4 Dokumentation'''
 
(1) Sämtliche Schriftsätze sowie Protokolle von Terminen werden in Form eines datierten Ausdrucks auf Papier aufbewahrt und nach Ende der Amtszeit dieses Schiedsgerichtes in der Geschäftsstelle hinterlegt; ist die Angelegenheit nirgendwo mehr anhängig, werden diese Ausdrucke durch anonymisierte Ausdrucke ersetzt, in denen alle personenbezogenen Angaben der Parteien entfernt bzw. unkenntlich gemacht werden; die zugrundeliegenden Dateien werden gelöscht. Die vorhergehenden Ausdrucke werden in versiegelten Umschlägen gemäß § 14 Abs 5 SGO 5 Jahre aufbewahrt und danach geshreddert.
'''§ 5 Änderungen, Gültigkeitsdauer, Inkrafttreten'''
 
(1) Änderungen an dieser Ordnung können beschlossen werden, wenn der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Sitzung allen Schiedsrichtern zugegeangen ist, jedoch nicht mit Wirkung für ein laufendes Verfahren. Im Übrigen behält diese Ordnung ihre Gültigkeit bis zum Ende der Amtszeit dieses Schiedsgerichtes.
:Die Sitzung wurde um ..... Uhr geschlossen.
[[Kategorie:Landesschiedsgericht/Protokolle|2011]]
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