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Landesschiedsgericht/Verfahren

2.229 Bytes hinzugefügt, 02:51, 17. Jun. 2020
abgeschlossene Verfahren
Leitsätze der Gerichtsentscheidungen: [[Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung|Leitsatzsammlung]]
==20192020==
=== laufende Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Status
!Anlass
|- valign="top"||||- valign="top"|} === abgeschlossene Verfahren ==={|{{Sort Table}}!BerichterstatterZeichen!Ergebnis!Sachverhalt!Erledigungsdatum|- valign="top"|LSG Bbg 20/2|[[media:Beschluss 20-2 anonym.pdf|Beschluss vom 12.06.2020]]|Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme und Antrag auf einstweilige Verfügung<br>Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>Anmerkungen:<br>1. Das Verfahren ist an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen worden.|12.06.2020|- valign="top"|LSG Bbg 20/1|[[Media:20-1 Eröffnung - anonym.pdf|eröffnet am 23.03.2020]] <br>[[media:Ausschluss 20-1 anonym.pdf|Beschluss vom 07.04.2020]]|nicht öffentlich <br>Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>Anmerkungen: <br>1. Die Klage wurde durch das verwiesene Schiedsgericht LV Niedersachsen abgewiesen.<br />https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d3/Urteil-LSG-NI-2020-04-27-01.pdf <br>2. Das BSG hat das Urteil des LSG Niedersachsen für nichtig erklärt und die Sache an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen.<br>https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/417/BSG_2___2020_Urteil_anoynm.pdf|07.04.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|nicht öffentlich <br>[[Media:Eröffnung-Urteil2 LSG Bbg 19-2-anonym.pdf|eröffnet am 14Urteil vom 15.1105.20192020]]|ParteiausschlussverfahrenDas LSG hat den Parteiausschluss abgelehnt und einen Verweis erteilt.<br><br>zuvor:<br>Aufhebung des Urteils vom 06.12.2019 (siehe bei 2019) durch das BSG und Zurückweisung an das LSG Brandenburg <br>([https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/414/BSG_14___2019_Urteil_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y BSG 14/2019])|N20.N05.2020
|- valign="top"
|}
=== abgeschlossene Verfahren =2019==
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|[[Media:Eröffnung-19-2-anonym.pdf|eröffnet am 14.11.2019]]<br>
[[media:Urteil LSG Bbg 19-2 anonym.pdf|Urteil vom 06.12.2019]]
|Parteiausschlussverfahren <br>
Das Landesschiedsgericht hat den Antrag auf Parteiausschluss als unzulässig verworfen, da <br>
1. keine Antragsberechtigung nach § 8 Abs. 1 S. 3 SGO bestand und <br>
2. der Beschluss über die Einleitung eines Ausschlussverfahrens nicht satzungsgemäß erfolgte.
|15.12.2019
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/1 <br />
|nicht eröffnet <br>[[Media:LSG Bbg 19-1-anonym.pdf|Beschluss vom 14.11.2019]]|nicht eröffnet
|Der Antragsteller wollte im Eilverfahren den Vorstand des RV-DOS zur Beantwortung von Fragen verpflichten lassen. <br>
Das LSG entschied, das Verfahren nicht zu eröffnen, da es kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Sicherungsinteresse und keine Eilbedürftigkeit sieht.
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