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Landesschiedsgericht/Verfahren

1.885 Bytes hinzugefügt, 02:51, 17. Jun. 2020
abgeschlossene Verfahren
Leitsätze der Gerichtsentscheidungen: [[Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung|Leitsatzsammlung]]
==20192020==
=== laufende Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Status
!Anlass
!Berichterstatter
|- valign="top"
|
|
|
=== abgeschlossene Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Ergebnis
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/2
|[[media:Beschluss 20-2 anonym.pdf|Beschluss vom 12.06.2020]]
|Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme und Antrag auf einstweilige Verfügung<br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>
Anmerkungen:<br>
1. Das Verfahren ist an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen worden.
|12.06.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/1
|[[Media:20-1 Eröffnung - anonym.pdf|eröffnet am 23.03.2020]] <br>
[[media:Ausschluss 20-1 anonym.pdf|Beschluss vom 07.04.2020]]
|nicht öffentlich <br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>
Anmerkungen: <br>
1. Die Klage wurde durch das verwiesene Schiedsgericht LV Niedersachsen abgewiesen.<br />
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d3/Urteil-LSG-NI-2020-04-27-01.pdf <br>
2. Das BSG hat das Urteil des LSG Niedersachsen für nichtig erklärt und die Sache an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen.<br>
https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/417/BSG_2___2020_Urteil_anoynm.pdf
|07.04.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|[[Media:Urteil2 LSG Bbg 19-2 anonym.pdf|Urteil vom 15.05.2020]]
|Das LSG hat den Parteiausschluss abgelehnt und einen Verweis erteilt.<br><br>
zuvor:<br>
Aufhebung des Urteils vom 06.12.2019 (siehe bei 2019) durch das BSG und Zurückweisung an das LSG Brandenburg <br>
([https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/414/BSG_14___2019_Urteil_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y BSG 14/2019])
|20.05.2020
|- valign="top"
|}
 
==2019==
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/1 <br />
|nicht eröffnet <br>[[Media:LSG Bbg 19-1-anonym.pdf|Beschluss vom 14.11.2019]]|nicht eröffnet
|Der Antragsteller wollte im Eilverfahren den Vorstand des RV-DOS zur Beantwortung von Fragen verpflichten lassen. <br>
Das LSG entschied, das Verfahren nicht zu eröffnen, da es kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Sicherungsinteresse und keine Eilbedürftigkeit sieht.
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