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Landesschiedsgericht/Verfahren

5.302 Bytes hinzugefügt, 18:40, 10. Jan. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Leitsätze der Gerichtsentscheidungen: [[Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung|Leitsatzsammlung]]
==20172021==
=== laufende Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Status
!Anlass
|- valign="top"
|SGdL-01-21-EA
|[https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/ce/Sgdl-01-21-ea-beschluss-anonym.pdf| Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. <br>
Das Hauptverfahren wurde [https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/ce/Sgdl-01-21-ea-beschluss-anonym.pdf] wurde nicht eröffnet.
|Antragsteller ./. BuVo <br>
Einsetzung eines kommissarischen Landesvorstandes für den Landesverband Brandenburg.
|- valign="top"
|}
 
==2020==
=== laufende Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Status
!Anlass
!Berichterstatter
|- valign="top"
|LSG Bbg 1520/3 5|eingegangen <br >Nachfrage durch das LSG, ob tatsächlich nur die Vorstandsbeschlüsse angefochten werden sollen (siehe hierzu LSG Bbg 20/4)|RV Westbrandenburg ./. OPT 2020.2, LaVo <br>Feststellung der Rechtswidrigkeit / Nichtigkeit der ergangenen Vorstandsbeschlüsse [[Media:Vorstand/Beschluss BSG vom 04.08.16.pdf|/B2020-047]], [[Vorstand/Beschluss BSG vom 04.08.16/B2020-050]]| <br />Klage wurde durch das Schiedsgericht der Länder am 03.03.2021 abgewiesen. <br >[https:/>Verfahrenseingang 12/wiki.06piratenpartei.17|siehe bei Verfahren 2015 <br de/><br Schiedsgericht_der_L%C3%A4nder/>Auf Nachfrage teilte das BSG mit, dass es das Verfahren am Dokumentation#SGdL-04-20-H_Aufhebung_Vorstandsbeschl.08C3.16 an das LSG Bbg übermittelt habeBCsse_OM_. Diese Mail ging beim LSG nicht ein. Auch die Information des BSG über eine anhängige Untätigkeitsbeschwerde ging dem LSG nicht zu. Daher kam es zu einer entsprechenden Verzögerung28BE:_Melano.29 Abweisungsbeschluss]|- valign="top"
|}
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/3
|[[media:LSG Bbg 20-3 Nichteröffnungsbeschluss - anonym.pdf|Verfahren nicht eröffnet]]
|RV Westbrandenburg ./. OPT 2020.2, LaVo <br>
Feststellung der Rechtswidrigkeit / Nichtigkeit des [[SAPO/SO/0039|SO-0039]] und des daraufhin ergangenen Vorstandsbeschlusses [[Vorstand/Beschluss/B2020-048]]
|23.10.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/4
|Es wurde eine [[media:LSG Bbg 20-4 einstweilige Anordnung-anonym.pdf| einstweilige Anordnung]] erlassen. <br>
Das Verfahren wurde [[media:LSG Bbg 20-4 Nichteröffnungsbeschluss-anonym.pdf|nicht eröffnet]].
|RV Westbrandenburg ./. OPT 2020.2, LaVo <br>
Feststellung der Rechtswidrigkeit / Nichtigkeit des [[SAPO/SO/0039|SO-0037]] und der daraufhin ergangenen Vorstandsbeschlüsse [[Vorstand/Beschluss/B2020-047]], [[Vorstand/Beschluss/B2020-049]], [[Vorstand/Beschluss/B2020-050]]
|20.10.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/2
|[[media:Beschluss 20-2 anonym.pdf|Beschluss vom 12.06.2020]]
|Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme und Antrag auf einstweilige Verfügung<br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>
Anmerkungen:<br>
1. [https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/420/BSG_5___2020_Beschluss_Verweisung_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y Das Verfahren ist an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen worden.] <br>
2. nachfolgend wurde das Verfahren an das LSG Hessen verwiesen, BSG 6/2020 - noch nicht veröffentlicht
|12.06.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/1
|[[Media:20-1 Eröffnung - anonym.pdf|eröffnet am 23.03.2020]] <br>
[[media:Ausschluss 20-1 anonym.pdf|Beschluss vom 07.04.2020]]
|nicht öffentlich <br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>
Anmerkungen: <br>
1. Die Klage wurde durch das verwiesene Schiedsgericht LV Niedersachsen abgewiesen.<br />
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d3/Urteil-LSG-NI-2020-04-27-01.pdf <br>
2. Das BSG hat das Urteil des LSG Niedersachsen für nichtig erklärt und die Sache an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen.<br>
https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/417/BSG_2___2020_Urteil_anoynm.pdf
|07.04.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|[[Media:Urteil2 LSG Bbg 19-2 anonym.pdf|Urteil vom 15.05.2020]]
|Das LSG hat den Parteiausschluss abgelehnt und einen Verweis erteilt.<br><br>
zuvor:<br>
Aufhebung des Urteils vom 06.12.2019 (siehe bei 2019) durch das BSG und Zurückweisung an das LSG Brandenburg <br>
([https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/414/BSG_14___2019_Urteil_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y BSG 14/2019])
|20.05.2020
|- valign="top"
|}
 
==2019==
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Ergebnis
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|[[Media:Eröffnung-19-2-anonym.pdf|eröffnet am 14.11.2019]]<br>
[[media:Urteil LSG Bbg 19-2 anonym.pdf|Urteil vom 06.12.2019]]
|Parteiausschlussverfahren <br>
Das Landesschiedsgericht hat den Antrag auf Parteiausschluss als unzulässig verworfen, da <br>
1. keine Antragsberechtigung nach § 8 Abs. 1 S. 3 SGO bestand und <br>
2. der Beschluss über die Einleitung eines Ausschlussverfahrens nicht satzungsgemäß erfolgte.
|15.12.2019
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/1 <br />
|nicht eröffnet <br>[[Media:LSG Bbg 19-1-anonym.pdf|Beschluss vom 14.11.2019]]
|Der Antragsteller wollte im Eilverfahren den Vorstand des RV-DOS zur Beantwortung von Fragen verpflichten lassen. <br>
Das LSG entschied, das Verfahren nicht zu eröffnen, da es kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Sicherungsinteresse und keine Eilbedürftigkeit sieht.
|14.11.2019
|}
 
==2017==
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Ergebnis
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 15/3 <br />
[[Media:Beschluss BSG vom 04.08.16.pdf|Beschluss BSG vom 04.08.16]]<br /><br /><br /><br /><br />
[[Media:LSG-15-3-161017-ano.pdf|Beschluss vom 16.11.17]]
| <br /><br />Verfahrenseingang 12.06.17 <br /><br /><br /><br /><br />
Vergleich
|siehe bei Verfahren 2015 <br /><br />
Auf Nachfrage teilte das BSG mit, dass es das Verfahren am 04.08.16 an das LSG Bbg übermittelt habe. Diese Mail ging beim LSG nicht ein. Auch die Information des BSG über eine anhängige Untätigkeitsbeschwerde ging dem LSG nicht zu. Daher kam es zu einer entsprechenden Verzögerung.<br /><br />
Das Verfahren wurde durch Vergleich zwischen den Parteien beendet.
|
|- valign="top"
| LSG Bbg 17/1
9.030
Bearbeitungen

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