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Landesschiedsgericht/Verfahren

5.078 Bytes hinzugefügt, 18:40, 10. Jan. 2021
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Leitsätze der Gerichtsentscheidungen: [[Landesschiedsgericht/Leitsatzsammlung|Leitsatzsammlung]]
==20172021==
=== laufende Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Status
!Anlass
|- valign="top"
|SGdL-01-21-EA
|[https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/ce/Sgdl-01-21-ea-beschluss-anonym.pdf| Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. <br>
Das Hauptverfahren wurde [https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/ce/Sgdl-01-21-ea-beschluss-anonym.pdf] wurde nicht eröffnet.
|Antragsteller ./. BuVo <br>
Einsetzung eines kommissarischen Landesvorstandes für den Landesverband Brandenburg.
|- valign="top"
|}
 
==2020==
=== laufende Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Status
!Anlass
!Berichterstatter
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/5
|eingegangen <br>
Nachfrage durch das LSG, ob tatsächlich nur die Vorstandsbeschlüsse angefochten werden sollen (siehe hierzu LSG Bbg 20/4)
|RV Westbrandenburg ./. OPT 2020.2, LaVo <br>
Feststellung der Rechtswidrigkeit / Nichtigkeit der ergangenen Vorstandsbeschlüsse [[Vorstand/Beschluss/B2020-047]], [[Vorstand/Beschluss/B2020-050]]<br>
Klage wurde durch das Schiedsgericht der Länder am 03.03.2021 abgewiesen. <br>
[https://wiki.piratenpartei.de/Schiedsgericht_der_L%C3%A4nder/Dokumentation#SGdL-04-20-H_Aufhebung_Vorstandsbeschl.C3.BCsse_OM_.28BE:_Melano.29 Abweisungsbeschluss]
|- valign="top"
|}
=== abgeschlossene Verfahren ===
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Ergebnis
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/3
|[[media:LSG Bbg 20-3 Nichteröffnungsbeschluss - anonym.pdf|Verfahren nicht eröffnet]]
|RV Westbrandenburg ./. OPT 2020.2, LaVo <br>
Feststellung der Rechtswidrigkeit / Nichtigkeit des [[SAPO/SO/0039|SO-0039]] und des daraufhin ergangenen Vorstandsbeschlusses [[Vorstand/Beschluss/B2020-048]]
|23.10.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/4
|Es wurde eine [[media:LSG Bbg 20-4 einstweilige Anordnung-anonym.pdf| einstweilige Anordnung]] erlassen. <br>
Das Verfahren wurde [[media:LSG Bbg 20-4 Nichteröffnungsbeschluss-anonym.pdf|nicht eröffnet]].
|RV Westbrandenburg ./. OPT 2020.2, LaVo <br>
Feststellung der Rechtswidrigkeit / Nichtigkeit des [[SAPO/SO/0039|SO-0037]] und der daraufhin ergangenen Vorstandsbeschlüsse [[Vorstand/Beschluss/B2020-047]], [[Vorstand/Beschluss/B2020-049]], [[Vorstand/Beschluss/B2020-050]]
|20.10.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/2
|[[media:Beschluss 20-2 anonym.pdf|Beschluss vom 12.06.2020]]
|Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme und Antrag auf einstweilige Verfügung<br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>
Anmerkungen:<br>
1. [https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/420/BSG_5___2020_Beschluss_Verweisung_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y Das Verfahren ist an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen worden.] <br>
2. nachfolgend wurde das Verfahren an das LSG Hessen verwiesen, BSG 6/2020 - noch nicht veröffentlicht
|12.06.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 20/1
|[[Media:20-1 Eröffnung - anonym.pdf|eröffnet am 23.03.2020]] <br>
[[media:Ausschluss 20-1 anonym.pdf|Beschluss vom 07.04.2020]]
|nicht öffentlich <br>
Das Landesschiedsgericht hat einen Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen und wurde damit handlungsunfähig. <br>
Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht zur Weiterleitung an ein anderes Landesschiedsgericht übergeben. <br><br>
Anmerkungen: <br>
1. Die Klage wurde durch das verwiesene Schiedsgericht LV Niedersachsen abgewiesen.<br />
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/d3/Urteil-LSG-NI-2020-04-27-01.pdf <br>
2. Das BSG hat das Urteil des LSG Niedersachsen für nichtig erklärt und die Sache an das LSG Schleswig-Holstein verwiesen.<br>
https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/417/BSG_2___2020_Urteil_anoynm.pdf
|07.04.2020
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|[[Media:Urteil2 LSG Bbg 19-2 anonym.pdf|Urteil vom 15.05.2020]]
|Das LSG hat den Parteiausschluss abgelehnt und einen Verweis erteilt.<br><br>
zuvor:<br>
Aufhebung des Urteils vom 06.12.2019 (siehe bei 2019) durch das BSG und Zurückweisung an das LSG Brandenburg <br>
([https://piraten-bsg.de/xmlui/bitstream/handle/123456789/414/BSG_14___2019_Urteil_anonym.pdf?sequence=1&isAllowed=y BSG 14/2019])
|20.05.2020
|- valign="top"
|}
 
==2019==
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
!Ergebnis
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/2
|[[Media:Eröffnung-19-2-anonym.pdf|eröffnet am 14.11.2019]]<br>
[[media:Urteil LSG Bbg 19-2 anonym.pdf|Urteil vom 06.12.2019]]
|Parteiausschlussverfahren <br>
Das Landesschiedsgericht hat den Antrag auf Parteiausschluss als unzulässig verworfen, da <br>
1. keine Antragsberechtigung nach § 8 Abs. 1 S. 3 SGO bestand und <br>
2. der Beschluss über die Einleitung eines Ausschlussverfahrens nicht satzungsgemäß erfolgte.
|15.12.2019
|- valign="top"
|LSG Bbg 19/1 <br />
|nicht eröffnet <br>[[Media:LSG Bbg 19-1-anonym.pdf|Beschluss vom 14.11.2019]]
|Der Antragsteller wollte im Eilverfahren den Vorstand des RV-DOS zur Beantwortung von Fragen verpflichten lassen. <br>
Das LSG entschied, das Verfahren nicht zu eröffnen, da es kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Sicherungsinteresse und keine Eilbedürftigkeit sieht.
|14.11.2019
|}
=== abgeschlossene Verfahren =2017==
{|{{Sort Table}}
!Zeichen
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