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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019

473 Bytes hinzugefügt, 00:26, 3. Apr. 2018
K
Unterstützerunterschriften
== Unterstützerunterschriften ==
Jeder Liste bzw. jeder Kandidat muss um zugelassen zu werden grundsätzlich Unterstützungsunterschriften vorweisen, um eine Mindestanhängerschaft aufzuweisen.
 
'''Wann/Wo sind Unterstützerunterschriften erforderlich?'''<br>
Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG]). Keine Unterstützerunterschriften müssen demnach in ganz Oberhavel sowie in Bernau gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG]).
'''Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?'''<br>
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten. Jede wahlberechtigte Person kann dabei für das jeweilige Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung von Wahlvorschlägen für unterschiedliche Vertretungen (z. B. Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) durch eine Person ist hingegen zulässig. Der Bewerber selbst kann keine Unterstützungsunterschrift für sich selbst leisten. Eine Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist nicht möglich([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 3 BbgKWahlG])
'''Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?'''<br>
Antwort folgtUnterstützerunterschriften können bei der Wahlbehörde, bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]).
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>
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