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→Unterstützerunterschriften
'''Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?'''<br>
Unterstützerunterschriften können bei der Wahlbehörde, bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle (z. B. Einwohnermeldeämter) auf einer Unterschriftenliste geleistet werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]). Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte und Eintragungszeiten, an denen Unterschriftenlisten ausliegen, bekannt geben.
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>