Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

Parteitag/2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

308 Bytes hinzugefügt, 17:59, 19. Okt. 2013
keine Bearbeitungszusammenfassung
#*: Lieber drei Schritte als keinen. Den Formalfoo nach PartG sehe ich erfüllt. Das PartG kennt übrigens die Worte "online" und "Internet" überhaupt nicht. Details zu Mechanismen in der Satzung zu haben, finde ich nicht so gut, weil man diese bei Änderungen per Geschäftsordnung schneller anpassen kann. Wegen dem rechtlichen Bestand mache ich mir keine Sorgen. Wenn jemand klagt gibt es wenigsten Klarheit. Wäre doch eine tolle Schlagzeile: "Gericht verbietet Onlineparteitage!" :-) Mir ist auch egal, wie der Klotz heißt! Viel wichtiger ist die Umsetzung und Ausgestaltung an sich. Ich kann mir kurze Onlineparteitage vorstellen, aber auch Parteitage, die mal 3 oder 6 Monate gehen. Die Flexibilität sollten wir uns erhalten und nicht unbedingt in der Satzung festnageln. Nach einem halben Jahr Recherche zum Thema habe ich zu 90% eine gewisse Vorstellung, wie es läufen könnte. Natürlich können wir warten, bis jemand mit der 100% perfekten Lösung kommt. Ob die uns dann gefällt ist eine andere Frage. Fragen gibt es eh schon mehr als genug. Neue Wege gehen, neue Lösungen suchen und anbieten - ich bin bereit, diesen Prozess zu begleiten. --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:08, 17. Okt. 2013 (CEST)
# Jaein!! Auch ich sehe die Problematik der Einladungsfrist im Zusammenhang mit der vollen Souveränität des Onlineparteitages. Um kurzfristig reagieren zu können muss es nicht notwendig sein die Satzung oder das Grundsatzprogramm zu ändern. Um legetiemierte Aussagen zu aktuellen Themen zu machen finde ich es aber eine gute Idee. [[Benutzer:KAI24|KAI24]]
#*: Ich finde komplexe Themen brauchen längere Diskussions- und Entscheidungszeiträume, aber nicht unbedingt längere Einladungsfristen. Die Zeiträume zur Meinungsbildung können durchaus auch 1, 2 oder mehrere Monate dauern. Wir sind ja flexibel. :-) --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:59, 19. Okt. 2013 (CEST) # ?
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
9.127
Bearbeitungen