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Parteitag/2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA001
Einreichungsdatum 7 Oktober 2013 21:29:33 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Uk

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Änderung der Landessatzung §§ 7, 22, 27 und 31
Letzte Änderung 30.10.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Onlineparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen…


…in § 7 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "der Onlineparteitag," eingefügt:

Alt: (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.

Neu: (1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Onlineparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.


…Paragraf 22 der Landessatzung wird durch folgende Regelungen ersetzt:

§ 22 - Der Onlineparteitag

(1) 1Der Onlineparteitag ist das zweithöchste Organ des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei. 2Der Onlineparteitag ist die virtuelle Mitgliederversammlung der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses. eines Beschlusses des Landesparteitages oder des Onlineparteitages selbst.

(3) 1Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und zusätzlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes. 2Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.

(4) Der Onlineparteitag tagt online und öffentlich.

(5) Die stimmberechtigten Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.

(6) Der Onlineparteitag kann Aufgaben des Landesparteitages übernehmen, welche in § 13 Absatz 2 und 3 geregelt sind.

(7) Der Onlineparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Ablauf geregelt wird.


…in § 27 Absatz 1 der Landessatzung werden die Worte "sowie vom Onlineparteitag" eingefügt:

Alt: (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.

Neu: (1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag sowie vom Onlineparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.


…in § 31 Absatz 2 der Landessatzung wird das Wort "Mitgliederversammlung" durch das Wort "Mitgliederversammlungen" ersetzt:

Alt: (2) 1Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. 2Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. 3Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.

Neu: (2) 1Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlungen kann nur innerhalb eines Monats im Klageweg geltend gemacht werden. 2Vor Klageerhebung ist das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht anzurufen. 3Ist die Angelegenheit beim Schiedsgericht anhängig, so ist der Fristablauf bis zur abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichtes gehemmt.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist bewusst neutral gestaltet, um uns in Zukunft alle Möglichkeiten offen zu halten. Wir haben derzeit auf Landesebene überhaupt keine Möglichkeit, in irgendeiner Form online verbindliche Entscheidungen zu treffen. Nicht der Basisentscheid, nicht eine Ständige Mitgliederversammlung, nicht Liquid Feedback und auch kein anderes Tool auf Bundesebene kann uns helfen, Entscheidungen im Land zu treffen. Dafür fehlen uns schlicht die Voraussetzungen in unserer Landessatzung. Dieser Antrag soll die Möglichkeit schaffen, ergebnisoffen über das weitere Vorgehen möglicher Onlinemitbestimmung nachzudenken. Es ist bewusst keine Tooldiskussion mit vollständig ausgearbeiteter Geschäftsordnung, weil es unmöglich ist, dass man das alles im Vorfeld festzurren kann. Wir müssen auch in Zukunft flexibel sein und die entscheidenden Prozesse optimal anpassen können.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. pirate.Girl
  2. Gute Idee, Gründe die dagegen sprechen scheinen vernünftig, aber Vernunftsgründe würgen oft, sicherlich unbeabsichtigt, Fortentwicklungen ab. Ich bin für "Holzblock", (aber bitte nicht grün).Jedes Projekt verändert sich während der praktischen Entwicklungsphase. Ideen sind nie abrufbar, download und Benutzung mit zwei klicks, Fertigkost, selten eine gute Idee. Achim Ag
  3.  ?

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Holger_DOS (Diskussion) Ich sehe zwei Probleme: Die Einladungfrist von einer Woche ist einfach zu kurz! und Satzungsändderungen wenn nicht bekannt ist, wer tatsächlich vor dem Computer sitzt?
    • Eine Woche ist nicht viel, aber ich denke wir brauchen eine gewisse Agi­li­tät, um auch zu aktuellen Themen Entscheidungen treffen zu können. Punkt 2: Du kannst nicht wissen, welcher Mensch oder Human-Bot genau vor dem Computer sitzt. Das ist ein prinzipbedingtes Problem jeder Onlinemitbestimmung. --uk 10:47, 11. Okt. 2013 (CEST)
  2. Schritt drei vor Schritt eins. Bevor so etwas in der Satzung festgeschrieben wird muss erst mal ein Mechanismus definiert sein mit dem so ein Onlineparteitag ablaufen soll und der muss dann erst mal getestet werden. Ohne Definition der Mechanismen dürfte so etwas auch keinen rechtlichen Bestand haben, da die Formerfordernisse nicht definiert sind, so wie es hier steht kann ich einen grünen Holzklotz nehmen und ihn Onlineparteitag nennen. TheBug (Diskussion)
    • Lieber drei Schritte als keinen. Den Formalfoo nach PartG sehe ich erfüllt. Das PartG kennt übrigens die Worte "online" und "Internet" überhaupt nicht. Details zu Mechanismen in der Satzung zu haben, finde ich nicht so gut, weil man diese bei Änderungen per Geschäftsordnung schneller anpassen kann. Wegen dem rechtlichen Bestand mache ich mir keine Sorgen. Wenn jemand klagt gibt es wenigsten Klarheit. Wäre doch eine tolle Schlagzeile: "Gericht verbietet Onlineparteitage!" :-) Mir ist auch egal, wie der Klotz heißt! Viel wichtiger ist die Umsetzung und Ausgestaltung an sich. Ich kann mir kurze Onlineparteitage vorstellen, aber auch Parteitage, die mal 3 oder 6 Monate gehen. Die Flexibilität sollten wir uns erhalten und nicht unbedingt in der Satzung festnageln. Nach einem halben Jahr Recherche zum Thema habe ich zu 90% eine gewisse Vorstellung, wie es läufen könnte. Natürlich können wir warten, bis jemand mit der 100% perfekten Lösung kommt. Ob die uns dann gefällt ist eine andere Frage. Fragen gibt es eh schon mehr als genug. Neue Wege gehen, neue Lösungen suchen und anbieten - ich bin bereit, diesen Prozess zu begleiten. --uk 18:08, 17. Okt. 2013 (CEST)
  3. Jaein!! Auch ich sehe die Problematik der Einladungsfrist im Zusammenhang mit der vollen Souveränität des Onlineparteitages. Um kurzfristig reagieren zu können muss es nicht notwendig sein die Satzung oder das Grundsatzprogramm zu ändern. Um legetiemierte Aussagen zu aktuellen Themen zu machen finde ich es aber eine gute Idee. KAI24
    • Ich finde komplexe Themen brauchen längere Diskussions- und Entscheidungszeiträume, aber nicht unbedingt längere Einladungsfristen. Die Zeiträume zur Meinungsbildung können durchaus auch 1, 2 oder mehrere Monate dauern. Wir sind ja flexibel. :-) --uk 17:59, 19. Okt. 2013 (CEST)
  4. Thomas Bennühr
    Grundsätzlich ist der Ansatz zu begrüßen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass wir eine größere Basisbeteiligung erreichen. Nur ist nicht jedes Mitglied online. Ich kenne zumindest ein Mitglied persönlich, dass keinen Internetanschluss hat. Dagegen spricht mMn auch, dass eine reine Online Diskussion mit mehr als 20, 30 Teilnehmern nur schlecht funktioniert.
    Alternativ zur Online-Mitgliederversammlung könnte ich mir das Modell vorstellen, dass in Rheinland-Pfalz gefahren wird. Da hat der LPT2013_1 die Einführung einer Ständigen Dezentralem Mitgliederversammlung (SDMV) beschlossen. Der Antrag und das Abstimmungsergebnis sind nachzulesen unter [1] SÄA-005 und SOA-011. Leider habe ich es erst vor kurzen gefunden, sonst hätte ich es als Antrag bei uns eingereicht. Frist war leider verstrichen.
    Vorteil der SDMV: Jedes Mitglied, egal ob online oder nicht, kann sich an der SDMV beteiligen.
    • Ja, irgendeiner wird immer offline sein. Ich finde, so wie sich jeder On- und Offliner Gedanken machen muss, um an einem Offline-LPT teilzunehmen, sollte sich auch ein Offliner Gedanken machen, wie er an einem Onlineparteitag teilnehmen kann. Eine Reise nach #Neuland ist sicher nicht viel weiter als nach Potsdam, Schwedt, Forst, Mühlberg, Perleberg etc. Ein eigener Internetanschuss ist nicht unbedingt Bedingung, um online zu gehen. Die Möglichkeiten ins Internet zu kommen sind vielfältig, kostenlose E-Mailadressen gibt es überall. Als On- und Offliner habe ich jetzt schon nicht die Möglichkeit mitzustimmen, wenn ich mich nicht zum Ort des Parteitages begebe. Ich strebe auch eine Möglichkeit an, dass jeder, der nicht zu einem Offline-Parteitag fahren kann, online mitabstimmen kann. Zur SDMV hab ich meine eigene Meinung. So richtig zufrieden scheinen sie in RLP nicht zu sein, siehe brandaktuelles Thema: http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=388936 Die Klage dazu findest du hier: http://www.vincent-thenhart.de/wp-content/uploads/2013/10/SDMV-Klage1.pdf --uk 16:57, 21. Okt. 2013 (CEST)
  5.  ?

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Ein paar Links zum Thema:


Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?