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Parteitag/2014.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 015

1.542 Bytes hinzugefügt, 23:43, 28. Feb. 2014
Diskussion
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
 
Sind damit Seniorenbeauftragte gemeint?
Die Kommunalverfassung für das Land Brandenburg schreibt bereits jetzt vor, dass die Gemeinden Beauftragte und Beiräte einsetzen kann.
 
Hier der entsprechende § 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung:
 
§ 19
Beiräte und weitere Beauftragte
 
(1) Die Hauptsatzung kann sowohl einen Beauftragten als auch einen Beirat zur Integration von Einwohnern vorsehen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Die Hauptsatzung kann vorsehen, dass die Gemeindevertretung zur Vertretung der Interessen anderer Gruppen der Gemeinde Beiräte oder Beauftragte wählt oder benennt.
 
(2) Sind Beiräte oder Beauftragte vorgesehen, regelt die Hauptsatzung die Bezeichnung und die Personengruppen, deren Interessen vertreten werden sollen; im Falle der Beiräte auch die Zahl der Mitglieder, die Anforderungen an die Mitgliedschaft und das Wahl- oder Benennungsverfahren. Die Hauptsatzung kann Regelungen über die Grundzüge der inneren Ordnung der Beiräte treffen. Die Hauptsatzung kann vorsehen, dass ein Beirat nach Absatz 1 Satz 1 ganz oder teilweise unmittelbar gewählt wird.
 
(3) Den Beiräten ist Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Für Beauftragte gilt § 18 Abs. 3 entsprechend.
 
Vielleicht kann man den Antrag dahingehend ändern, dass man Beiräte statt Beauftragte festschreibt. Dadurch wird ein breiteres Meinungsbild und mehr Sachverstand eingebracht.
==== Argument 1 ====
116
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