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Parteitag/2014.2/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen

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"Sollte eine Veröffentlichung, insbesondere extern erworbener Expertisen, aus rechtlichen oder anderen Gründen (noch) nicht möglich sein, ist jedoch der Auftrag bzw. Erwerb externer Erpertise sowie eine Begründung der Nichtveröffentlichung öffentlich zu machen. Sobald möglich sind darüber hinaus die Fragestellung, die anfragende sowie die angefragte Stelle zu veröffentlichen. Mit dem Wegfall zeitlich begrenzter Verhinderungsgründe, hat eine Veröffentlichung unmittelbar zu erfolgen."
 
"Sollte eine Veröffentlichung, insbesondere extern erworbener Expertisen, aus rechtlichen oder anderen Gründen (noch) nicht möglich sein, ist jedoch der Auftrag bzw. Erwerb externer Erpertise sowie eine Begründung der Nichtveröffentlichung öffentlich zu machen. Sobald möglich sind darüber hinaus die Fragestellung, die anfragende sowie die angefragte Stelle zu veröffentlichen. Mit dem Wegfall zeitlich begrenzter Verhinderungsgründe, hat eine Veröffentlichung unmittelbar zu erfolgen."

Version vom 6. Juni 2014, 21:50 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer WP007
Einreichungsdatum 6 Juni 2014 19:48:45 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Weezerle

Antragstyp Wahlprogramm
Zusammenfassung des Antrags Ergänzung zu OpenAccess WP0006
Letzte Änderung 06.06.2014
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

OpenAccess Ergänzung zu WP0006

Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg fügt, im Falle der Annahme des Antrages Wahlprogrammantrages 006, an dessen Ende den nachfolgenden Text in das Landeswahlprogramm ein.

"Sollte eine Veröffentlichung, insbesondere extern erworbener Expertisen, aus rechtlichen oder anderen Gründen (noch) nicht möglich sein, ist jedoch der Auftrag bzw. Erwerb externer Erpertise sowie eine Begründung der Nichtveröffentlichung öffentlich zu machen. Sobald möglich sind darüber hinaus die Fragestellung, die anfragende sowie die angefragte Stelle zu veröffentlichen. Mit dem Wegfall zeitlich begrenzter Verhinderungsgründe, hat eine Veröffentlichung unmittelbar zu erfolgen."

Antragsbegründung

Manchmal kann eine Veröffentlichung zeitlich begrenzt, oder dauerhaft nicht möglich rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sein. Eine Veröffentlichung der Tatsache dass, und soweit möglich was und von wem bei wem, erfragt wurde ist sinnvoll um eine spätere Veröffentlichung beim Wegfall zeitlicher Hinderungsgründe zu ermöglichen sowie auch eine Art "Inhaltsverzeichnis" über nicht veröffentlichte Expertisen zu erhalten deren Nichtveröffentlichungsgründe somit einer Prüfung auf dem Rechtsweg unterzogen werden können.

Piratenpad

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