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Änderungen

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Der LPT möge beschließen, § 27 Abs. 1 der Landessatzung wie folgt zu ändern:
"(1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag sowie vom Onlineparteitag mit Zweidrittelmehrheit geändert werden,''' dafür müssen mindestens 7 % der stimmberechtigen Mitglieder stimmen. Sie kann auch durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.'''"
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